TOP 1 Vorlage und Erläuterung des festgestellten Jahresabschlusses der VSM AG, des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts für die VSM AG und den VSM-Konzern und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 Keine Abstimmung erforderlich TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2018 Zustimmung Begründung: Mittels des Beschlussvorschlags soll bei einem Konzernjahresüberschuss von 7.936.876,15 € ein Betrag von 4.732.475,00 € an die Aktionäre ausgekehrt werden. Für die Aktionäre wird dadurch Dividendenkontinuität bei planmäßig sinkendem Ergebnis gewahrt. Die Ausschüttungsquote beträgt damit knapp 60% und liegt somit am oberen Rand der von der SdK geforderten in etwa hälftige Teilung (40 bis 60%) des Konzernjahresüberschusses zwischen Gesellschaft und Aktionär. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands Zustimmung Begründung: In einem wettbewerbsintensiven Umfeld gelang es dem Vorstand, den Umsatz deutlich auszuweiten. Das Ergebnis verringerte sich hingegen, u.a. auch durch den Bestandsaufbau beim Vorratsvermögen, deutlich und prognosegemäß. Die Dividendenzahlung an die Aktionäre bleibt stabil. TOP 4 Vertrauensentzug gegenüber Herrn Michael Peters (§ 84 Abs. 3 Satz 2 AktG) Enthaltung Begründung: Zum Vertrauensentzug gegenüber Vorstand Peters, dessen Bestellung vom Aufsichtsrat erst im November 2018 um fünf Jahre verlängert wurde, liegen der SdK keine weiteren Informationen vor, so dass die Hintergründe auf der Hauptversammlung aufgeklärt werden müssen. TOP 5 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats Zustimmung Begründung: Ausweislich seines Berichts ist der Aufsichtsrat u.a. in vier ordentlichen Sitzungen seiner Überwachungsaufgabe gerecht geworden. TOP 6 Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019 Ablehnung Begründung: Die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft prüft AG und Konzern schon seit mehr als zehn Jahren. Zur Sicherstellung der Unabhängigkeit der Abschlussprüfung fordert die SdK daher den Wechsel der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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