TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der ZEAG Energie AG zum 31. Dezember 2018, des Lageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats jeweils für das Geschäftsjahr 2018 Keine Abstimmung erforderlich TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2018 Zustimmung Begründung: Bei einer Dividende je Aktie von 0,65 € entspricht die Ausschüttungsquote bei einem Ergebnis je Aktie von 1,06 € ca. 61%. Dem ist aus Sicht der SdK somit zuzustimmen. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018 Zustimmung Begründung: Das vergleichsweise schwache Betriebsergebnis von 2,7 Mio. EUR (Vorjahr 13,8) ist überwiegend durch außerordentliche Materialaufwendungen aus der Beteiligung GKN belastet (Bildung von Rückstellungen und Betriebsausfall von 6 Wochen). Außerdem war das Vorjahresergebnis durch Sonderhefte positiv beeinflusst worden. Der Umsatz konnte um ca. 10 Mio. EUR gesteigert werden. Das Unternehmen ist strategisch gut positioniert, um den Wandel der Energiebranche umzusetzen. Die ZEAG AG baut den Bereich der erneuerbaren Energien weiter aus und erweitert das Geschäftsmodell stetig (z. B. Carsharing, Kooperationen mit Bauunternehmen). Deshalb sollte der Entlastung des Vorstandes zugestimmt werden. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 Zustimmung Begründung: Der Aufsichtsrat scheint seinen Verpflichtungen, durch regelmäßige Sitzungen (4 ordentliche Sitzungen) und Arbeit in kleineren themenspezifischen Arbeitskreisen, ordnungsgemäß nachgegangen zu sein. TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019 Zustimmung Begründung: Die SdK begrüßt ausdrücklich den Wechsel des Abschlussprüfers von KPMG weg hin zu Ernst & Young, da KPMG bereits seit Längerem die Gesellschaft prüfte. TOP 6 Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds Ablehnung Begründung: Herr Bodo Moray scheint aufgrund seiner fachlichen Kompetenz für ein Amt im Aufsichtsrat in Frage zu kommen. Allerdings werden seitens der ZEAG AG keine ausführliche Information (z. B. Lebenslauf, sonstige Tätigkeiten, und vor allem weitere Aufsichtsratsmandate) zur Verfügung gestellt. Die ZEAG AG ist rechtlich nicht verpflichtet solche Information zu Verfügung zu stellen. Allerdings sind diese notwendig, um abschließend prüfen zu können, ob Herr Moray tatsächlich geeignet ist und nicht "overboarded" ist. Die SDK lehnt die Wahl von Herrn Moray zum Aufsichtsratsmitglied aus Mangel an Transparenz ab. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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