TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses sowie des zusammengefassten Lageberichts des Audi Konzerns und der AUDI AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 mit dem Bericht des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Absatz 1 und 315a Absatz 1 Handelsgesetzbuch Keine Abstimmung erforderlich TOP 2 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands Abstimmungsverhalten: Ja Begründung: Zwar sind die Finanzzahlen des Geschäftsjahres 2018 bezüglich Absatz, Umsatz und Ergebnisses leicht rückläufig, dies stellt allerdings keinen Grund für die Ablehnung der Entlastung der amtierenden Mitglieder des Vorstands dar. Hinsichtlich des Dieselskandals gilt die Unschuldsvermutung der amtierenden Vorstandsmitglieder; auch sind keine laufenden (strafrechtlichen) Ermittlungen gegen diese bekannt. Dem amtierenden Vorstand wird somit Entlastung erteilt. Die Vertagung der Entlastung des ehemaligen Vorstandsvorsitzenden Herrn Ruppert Stadler wird begrüßt. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats Abstimmungsverhalten: Ja Begründung: Der Bericht des Aufsichtsrats lässt darauf schließen, dass die Aufsichtsratsmitglieder Ihrer Überwachungs- und Beratungsfunktion im vergangenen Geschäftsjahr nachgekommen sind. Vier Aufsichtsratssitzungen (Anwesenheitsquote: 94%) und der erläuterte Inhalt dieser im Bericht des Aufsichtsrats zeigen, dass der Aufsichtsrat seiner Funktion umfangreich nachgekommen ist. Hinsichtlich des Dieselskandals besteht auch betr. der Aufsichtsratsmitglieder die Unschuldsvermutung. Laufende (strafrechtliche) Untersuchungen bzw. Verfahren amtierender Mitglieder sind nicht bekannt. Die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger sieht somit keine Gründe die gegen eine Entlastung sprechen. TOP 4 Beschlussfassung über die Billigung des Systems zur Vergütung der Mitglieder des Vorstands Abstimmungsverhalten: Ja Begründung: Das Vergütungssystem richtet sich in wesentlichen Bestandteilen nach dem Vergütungssystem des Vorstands der Volkswagen AG. Es wird somit über ein System mit den Bestandteilen fixe Vergütung, variable Vergütung und Performance-Share-Plan abgestimmt. Die Ausgestaltung des fixen und der beiden variablen Vergütungsbestandteile werden als angemessen erachtet. Somit wird TOP 4 zugestimmt. TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019 sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht des verkürzten Konzernabschlusses und Zwischenlageberichts des 1. Halbjahres 2019 Abstimmungsverhalten: Nein Begründung: Die Schutzgemeinschaft der Kapitalanlieger empfiehlt, dass der Anteil des Beratungshonorars am reinen Prüfungshonorar maximal 25% beträgt, da ansonsten Unabhängigkeitsprobleme bei der Abschlussprüfung auftreten könnten. Bei der Audi AG liegt der Anteil der Beratungshonorare (sonstige Leistungen und Steuerberatungsleistungen) an den reinen Prüfungshonoraren bei ca. 50%. Darin sieht die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger eine zunehmende Gefährdung der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers (PricewaterhouseCoopers GmbH WPG). In dem hohen Anteil der Beratungshonorare und der langen Prüfungsdauer der Audi AG durch die PricewaterhouseCoopers GmbH WPG (> 10 Jahre) sieht die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger eine zunehmende Gefährdung der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers (PricewaterhouseCoopers AG WPG) und wird deswegen TOP 5 ablehnen. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
|