TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2018, der Lageberichte für die Gesellschaft und den Konzern einschließlich des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben gemäß der §§ 289a Absatz 1, 289f Absatz 1 und 315a Absatz 1 des Handelsgesetzbuchs Keine Abstimmung erforderlich TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2018 der WCM Beteiligungs- und Grundbesitz Aktiengesellschaft Zustimmung Begründung: Die Gesellschaft schüttet nahezu den gesamten Bilanzgewinn aus. Daher ist dem Dividendenvorschlag der Verwaltung zuzustimmen. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018 Zustimmung Begründung: Die Gesellschaft hat im abgelaufenen Geschäftsjahr alle wesentlichen Kennzahlen steigern können, wie die Mieterlöse um 1,2 Mio. € bzw. 2,6 Prozent, das EBIT auf 48,5 Mio. € und das Ergebnis je Aktie von minus 0,03 € auf plus 0,25 €. Damit ist dem Vorstand Entlastung zu gewähren. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 Zustimmung Begründung: Dem Bericht des Aufsichtsrats nach zu urteilen, hat er seine Überwachungs- und Beratungsfunktion erfüllt. TOP 5 Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers für die etwaige prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts sowie für eine etwaige prüferische Durchsicht zusätzlicher unterjähriger Finanzinformationen Ablehnung Begründung: An der Unabhängigkeit der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Niederlassung Berlin, bestehen Zweifel, weil sie bereits zum Abschlussprüfer der Mehrheitsaktionärin gewählt worden ist (vgl. TLG Immobilien AG, Hauptversammlung v. 21.05.2019, TOP 5, https://ir.tlg.de/tlg/pdf/hv2019/Einberufung_zur_ordentlichen_Hauptversammlung_2019.pdf). TOP 6 Beschlussfassung über die Zustimmung zum Abschluss des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags zwischen der WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-Aktiengesellschaft und der WCM Office I GmbH Zustimmung Begründung: Bei der WCM Office I GmbH handelt es sich um eine Tochtergesellschaft, an der die WCM AG mit 94,90 % beteiligt ist. Es sprechen ökonomisch keine erkennbaren Gründe gegen den Beschluss. TOP 7 Beschlussfassung über die Zustimmung zum Abschluss des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags zwischen der WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-Aktiengesellschaft und der WCM Handelsmärkte I GmbH Zustimmung Begründung: Bei der WCM Handelsmärkte I GmbH handelt es sich um eine Tochtergesellschaft, an der die WCM AG mit 94,90 % beteiligt ist. Auch hier sprechen keine ökonomischen Gründe gegen den Beschlussvorschlag. TOP 8 Beschlussfassung über die Zustimmung zum Abschluss des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags zwischen der WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-Aktiengesellschaft und der WCM Handelsmärkte II GmbH Zustimmung Begründung: Bei der WCM Handelsmärkte II GmbH handelt es sich um eine Tochtergesellschaft, an der die WCM AG mit 94,90 % beteiligt ist. TOP 9 Beschlussfassung über die Zustimmung zum Abschluss des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags zwischen der WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-Aktiengesellschaft und der WCM Handelsmärkte XVII GmbH Zustimmung Begründung: Bei der WCM Handelsmärkte XVII GmbH handelt es sich um eine Tochtergesellschaft, an der die WCM AG mit 94,90 % beteiligt ist. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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