TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der VERIANOS Real Estate Aktiengesellschaft und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2018, des zusammengefassten Lageberichts für die VERIANOS Real Estate Aktiengesellschaft und den Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 Keine Abstimmung erforderlich TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Ablehnung Begründung: Der Gewinn und die Eigenkapitaldecke sowie die Barmittel reichen für die Ausschüttung einer Dividende von 3-5cts/Anteilsschein aus. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands Zustimmung Begründung: Die Gesellschaft ist trotz der in Deutschland widrigen Situation (Hohe Grundstückspreise, steigende Baukosten und exorbitante Preisaufrufe auch für nicht erstklassige Immobilien) den richtigen Weg in Richtung Ausland (Spanien, Valencia) gegangen, um überdurchschnittliche Renditen erzielen zu können. Die BaFin Zulassung als KVG ist inzwischen erfolgt. Damit steht größeren, co-finanzierten Projekten von der Kapitalseite nichts mehr im Wege. Die Zukunft dürfte in den nächsten Jahren ab 2020 (endlich) kontinuierliche Einnahmen zusätzlich zu dem Adhoc-Zufluss bei opportunistischen Verkäufen liefern. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats Zustimmung Begründung: Zukunftsfähigkeit dieser sehr kleinen AG sind gegeben, Risiken sind managbar, Chancen werden wahrgenommen. TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers Zustimmung Begründung: Die sonstigen Leistungen sind vernachlässigbar, so dass formell nicht an der Unabhängigkeit des Urteils der Gesellschaft zu zweifeln ist. TOP 6 Beschlussfassung über die Umwandlung der VERIANOS Real Estate AG in eine Europäische Gesellschaft (Societas Europaea, SE) Zustimmung Begründung: Verianos nutzt die SE als gesetzliche Möglichkeit, über die monistische Governance-Struktur (ein Board) die Führungs-Strukturen dieser sehr kleinen Gesellschaft (unter 100 Mitarbeiter) zu vereinfachen und im Sinne einer stärkeren operativen Ausrichtung der Gesellschaft zu optimieren. An der Kapitalstruktur und am Sitz der Gesellschaft ändert sich nichts. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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