Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der außerordentlichen Hauptversammlung am 26.02.2019



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TOP 1 Abwahl des Aufsichtsratsmitglieds Oliver Krautscheid

 

Zustimmung

 

Begründung: Die auch auf den früheren Hauptversammlungen immer wieder geäußerte Annahme, dass nur der AR Vorsitzende weg sein müßte und dann würde es mit der Gesellschaft wieder aufwärts gehen, ist sicherlich falsch, da der AR Vorsitzende auch keinen Einfluß auf die wissenschaftliche Entwicklung hat. Auch die Aktionärsstruktur und die bisherigen rechtlichen Bedingungen der Wandelschuldverschreibungen werden dadurch nicht geändert.

 

Nichtsdestotrotz ist die Zustimmung zur Abwahl geplant, da die SdK den AR Vorsitzenden aus anderen Gründen seinerzeit auch nicht gewählt hat, um mit einem neuen AR Mitglied und einem neuen Vorsitzenden etwas Beruhigung in die Gesellschaft zu bringen. Außerdem können dann im AR nochmal die Vorgänge unabhängig untersucht und bewertet werden.

 

 

TOP 2 Vertrauensentzug für das Vorstandsmitglied Walter Miller

 

Ablehnung

 

Begründung: Der Vertrauensentzug ist insbesondere unter dem Gesichtspunkt des angekündigten Ausscheidens des Finanzvorstandes zum 31.3.19 völlig unverhältnismäßig und könnte einen reibungslosen Übergang gefährden. Auch fehlt bisher eine unabhängige Untersuchung, die einen solchen Schritt rechtfertigen würde.

 

 

TOP 3 Neuwahl eines Aufsichtsratsmitglieds

 

Enthaltung

 

Begründung: Die Kandidatin ist persönlich bekannt und fachlich sicherlich geeignet. Sie hat aber etwas viele Mandate und ist vielleicht auch nicht ganz unabhängig vom Antragsteller. Insofern wird bei einer erfolgreichen Abwahl noch auf andere Kandidaten gehofft.

 

 

TOP 4 Beschlussfassung über die Einleitung einer Sonderprüfung gemäß § 142 AktG

 

Ablehnung

 

Begründung: Auch wenn einige der aufgeführten Fragen durchaus berechtigt sind und auf der HV hinterfragt werden müssen, würde eine Sonderprüfung die Gesellschaft doch personell und finanziell aktuell sehr belasten. Unter der Voraussetzung einer erfolgreichen Abwahl des AR Vorsitzenden, sollte deshalb danach erstmal eine Untersuchung im neuen AR erfolgen. Nach einem AR Bericht kann dann immer noch eine Sonderprüfung beschlossen werden, sofern diese notwendig erscheint.

 

 

TOP 5 Bestellung eines Sonderprüfers

 

Ablehnung

 

Begründung: Die Ablehnung erfolgt als Folge von TOP 4.

 

 

TOP 6a+b Beschlussfassung über die Erhöhung des Grundkapitals

 

Enthaltung

 

Begründung:  Auf der HV muß erst noch ein Bericht über die aktuelle Liquiditätslage und den genauen Liquiditätsbedarf erfolgen, ehe die Zustimmung zu einem der beiden Kapitalbeschlüsse erfolgen kann.

 

Bei TOP 6a ist es sehr problematisch, dass nur die bisherigen Aktionäre zeichnungsberechtigt sein sollen. Wenn es am Ende zu wenig Zeichnungen geben sollte, sollte es auch eine Zeichnungsmöglichkeit für außenstehende Aktionäre geben. Ansonsten könnte die Kapitalerhöhung gefährdet sein und damit auch die Gesellschaft. Umgekehrt fehlt bei TOP 6b eine Regelung für den Überbezug im Sinne der Altaktionäre.

 

Insofern sind beide Vorschläge zurzeit eigentlich nicht zustimmungsfähig.

 

 

TOP 7 Beschlussfassung über die teilweise Aufhebung der bisherigen Ermächtigung des Vorstands zum Ausschluss des Bezugsrechts im Rahmen des Genehmigten Kapitals 2018 und Satzungsänderung

 

Zustimmung

 

Begründung: Da es durch die Aufhebung des Bezugsrechtsausschlusses in Höhe von 10% eine Verbesserung für die Aktionäre für den schon vorhandenen Beschluß gibt, erfolgt hier die Zustimmung.

 

 

TOP 8 Beschlussfassung über die Schaffung eines Genehmigten Kapitals 2019-1, Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre zum Ausgleich von Spitzenbeträgen und Satzungsänderung

 

Zustimmung

 

Begründung:  Aufgrund der bedrohlichen Lage der Gesellschaft wird die Zustimmung erfolgen, da es auch nur bei Spitzenbeträgen einen Bezugsrechtsausschluß gibt.

 

 

TOP 9 Beschlussfassung über die Schaffung eines Genehmigten Kapitals 2019-2, Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre und Satzungsänderung

 

Zustimmung

 

Begründung: Auch für diesen TOP erfolgt die Zustimmung ausdrücklich vor dem Hintergrund der bedrohlichen Lage der Gesellschaft, da es nur den 10%igen Bezugsrechtsausschluß gibt.

 

 

TOP 10 Beschlussfassung über die teilweise Aufhebung des Bedingten Kapitals 2012, die teilweise Aufhebung des Bedingten Kapitals 2013-1, die teilweise Aufhebung des Bedingten Kapitals 2014-1, die teilweise Aufhebung des Bedingten Kapitals 2014-2 und die teilweise Aufhebung des Bedingten Kapitals 2015

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Aufhebungen des Bedingten Kapitals sind sinnvoll und richtig.

 

 

TOP 11 Beschlussfassung über die Ermächtigung zur Ausgabe von Aktienoptionen an Mitglieder der Geschäftsführung sowie Arbeitnehmer der Gesellschaft, Schaffung eines Bedingten Kapitals 2019 und Satzungsänderung

 

Ablehnung

 

Begründung: Unabhängig von den Erfolgszielen erfolgt die Ablehnung. Aufgrund der hohen Verluste der Aktionäre in der Vergangenheit ist jetzt sicherlich nicht die Zeit für die Ausgabe von Aktienoptionen.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 

 

 

 



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