TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2018 (Bilanz zum 31. Dezember 2018 sowie Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 nebst Anhang), des Lageberichts, des Vorschlags für die Verwendung des Bilanzgewinns sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 Keine Abstimmung erforderlich TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Zustimmung Begründung: Die SdK begrüßt die Ausschüttung von 1,10 € je Aktie und die Ausschüttungsquote von 77,8 % des Jahresüberschusses. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018 Zustimmung Begründung: Der Vorstand hat seine Aufgaben der Unternehmensführung und zukunftsfähigen Ausrichtung in den Zeiten der Energiewende erfüllt und ein positives Jahresergebnis erzielt. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 Zustimmung Begründung: Nach dem derzeitigen Kenntnisstand der SdK hat der Aufsichtsrat seine Aufgaben der Beratung des Vorstands, seiner Kontrolle und Überwachung stets wahrgenommen. TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019 Ablehnung Begründung: Die Gesellschaft weist wiederholt im Geschäftsbericht kein Prüfungshonorar aus und verweist auf den Verzicht gemäß § 285 Nr. 17 HGB. Zwar müssen die Aktionäre von ordentlicher Prüfungsarbeit ausgehen, jedoch können sie keine Beurteilung eines finanziell angemessenen Prüfungshonorars vornehmen. Auch die Prüfung einer Unabhängigkeit des Prüfers kann a. G. der fehlenden Angaben nicht beurteilt werden, sollten in dem Honorar auch Beratungsleistungen oder andere nicht prüfungsrelevante Leistungen enthalten sein. Das Aktiengesetz schreibt aber eine Abstimmung aller Aktionäre bei der Neuwahl des Prüfers vor. In Top 5 lässt die AG die Streubesitzaktionäre folglich allein. Auch wenn davon auszugehen ist, das der Hauptaktionär hier weitere Informationen besitzt und die HV mit 77,5 % dominiert, sollte sich die Gesellschaft überlegen, den Streubesitzaktionären wie auch den kommunalen Anteilseignern hier klare Aussagen zwecks der anstehenden Entscheidung in Top 5 an die Hand geben. Dies wird im Übrigen bereits im Geschäftsbericht erwartet und nicht erst auf Nachfragen in der Hauptversammlung. Das Gesetz verbietet derlei Angaben nicht. TOP 6 Satzungsänderung Zustimmung Begründung: Die SdK hat keinerlei Bedenken bei der Aktualisierung der Satzung. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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