TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2018, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2018, des Lageberichts und des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2018 (01.01.2018 bis 31.12.2018), jeweils einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289a Absatz 1, § 315a Absatz 1 HGB, sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2018 Keine Abstimmung erforderlich TOP 2 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018 Abstimmungsverhalten: Ja Begründung: Der Vorstand hat augenscheinlich seine Aufgaben erfüllt. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 Abstimmungsverhalten: Ja Begründung: Beim AR kann man davon ausgehen, dass er seinen Aufgaben der Beratung und Beaufsichtigung nachgekommen ist. TOP 4 Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019 (01.01.2019 bis 31.12.2019) Abstimmungsverhalten: Ja Begründung: Es spricht nichts gegen die Wahl von Ernst & Young als AP. TOP 5 Beschlussfassung über die Entlastung ehemaliger Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017 Abstimmungsverhalten: Ja Begründung: Der Vertagung der Entlastung der beiden Altvorstände können wir nochmal zustimmen. Das endgültige Abstimmungsverhalten ist jedoch von der auf der Hauptversammlung darzulegenden Gründen abhängig, insbesondere wird darzulegen sein, warum das so lange dauert. TOP 6 Beschlussfassung über die Abberufung eines Aufsichtsratsmitglieds Abstimmungsverhalten: Ja Begründung: Obwohl die politische bestimmte Vorgehensweise, AR-Besetzungen nach dem gewählten Proportz vorzunehmen insgesamt nicht unbedingt zustimmungspfluchtig ist, so kann man in diesem Fall nach dem Wegzug von Frau Nieße deren Abberufung zustimmen TOP 7 Beschlussfassung über die Neuwahl eines Aufsichtsratsmitglieds Abstimmungsverhalten: Ja Begründung: vgl. TOP 6, es ist nichts bekannt, was gegen die Berufung von Frau Michaelsen sprechen würde Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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