Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 29.05.2019



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TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichts für die STRATEC SE und des Konzerns zum 31. Dezember 2018, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 a Abs. 1, 315 a Abs. 1 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung

 

Begründung: Die SdK wird der Verwendung des Bilanzgewinns zustimmen und freut sich mit den Aktionären über die Ausschüttungsquote von 109 % des Konzernjahresüberschusses.

 

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Schutzvereinigung wird der Entlastung des Vorstands zustimmen. Die Gesellschaft begann zwar mit einem schwachen Start ins Jahr 2018 und mußte mit einer Ad-hoc Meldung im Oktober eine Anpassung der Finanzprognose vornehmen. Allerdings hat die SE stets durch eine klare Kommunikation über die Entwicklung insbesondere der externen Einflüsse berichtet. Mit der überaus erfreulichen Entwicklung im Q I 2019 bestätigt die SE den eingeschlagenen Wachstumsweg.

 

 

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Aussichtsrat hat seine Aufgaben der Beratung sowie der Kontrolle und Überwachung des Vorstands stets wahrgenommen.

 

 

TOP 5 Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers

 

Zustimmung

 

Begründung: Die SdK hat keine Bedenken bei der Wiederwahl des Konzernjahresabschlußprüfers.

 

 

TOP 6 Beschlussfassung über die Neuwahl von Mitgliedern des Aufsichtsrats

 

Zustimmung

 

Begründung: Die SdK hat hinsichtlich der fachlichen Qualifikationen keinerlei Bedenken und sieht auch in der Ausübung von Mitgliedschaften in anderen Kontrollgremien keine Einschränkungen in der Wahl bzw. Wiederwahl der Kandidaten. Für den neu zu wählenden Kandidaten wird neben der Anwesenheit in der Hauptversammlung eine persönliche Vorstellung gegenüber den Aktionären als selbstverständlich erwartet.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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