Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 23.05.2019



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TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2018, des zusammengefassten Lageberichtes für die STINAG Stuttgart Invest AG und den Konzern sowie des Berichtes des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2018

 

 

Keine Abstimmung erforderlich

TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2018

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, von dem im Jahresabschluss ausgewiesenen Bilanzgewinn von 40.791.414,28 EUR

 

 

Abstimmungsverhalten: Ja

 

Begründung: Die SdK wird dem Vorschlag der Verwendung des Bilanzgewinns zustimmen und begüßt die Ausschüttungsquote von 164 % des Konzernjahresüberschusses.

 

 

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes der STINAG Stuttgart Invest AG für das Geschäftsjahr 2018

 

 

Abstimmungsverhalten: Ja

 

Begründung: Bei dem vorgelegten Ergebnis bleibt der SdK nur die Zustimmung zur Vorstandsentlastung.

 

 

 

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates der STINAG Stuttgart Invest AG für das Geschäftsjahr 2018

 

 

Abstimmungsverhalten: Ja

 

Begründung: Auf Grund der bisherigen Erkentnisse bestehen seitens der SdK keine Einwendungen gegen die Entlastung des Aufsichtsrates.

 

 

 

TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019 zu wählen.

 

 

Abstimmungsverhalten: Nein

 

Begründung: Die SdK wird der Wiederwahl der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,  Stuttgart nicht zustimmen. Die Gründe liegen in der nicht auszuschließenden Unabhängigkeit der Prüfungsgesellschaft, da die nichtprüfungsrelevanten Leistungen 89 % des Prüfungshonorars betragen. Dies widerspricht den Abstimmungsregeln der Schutzvereinigung.

 

 

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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