TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der STADA Arzneimittel AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2018, des zusammengefassten Lageberichts für die STADA Arzneimittel AG und den Konzern, des zusammengefassten gesonderten nichtfinanziellen Berichts für die STADA Arzneimittel AG und den Konzern, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289a Absatz 1 und § 315a Absatz 1 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 Keine Abstimmung erforderlich TOP 2 Beschlussfassung über die Entlastung von Mitgliedern des Vorstands für die Geschäftsjahre 2016 und 2017 sowie Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018 Ablehnung Begründung: Mit Blick auf die in 2018 amtierenden Vorstandsmitglieder kann die SdK aufgrund des im Verlauf des letzten Geschäftsjahres beschlossenen und vollzogenem Delisting keine Entlastung erteilen. Zunächst war lediglich ein Wechsel vom Prime Standard in den General Standard beschlossen worden, bei dem es sich immer noch um ein Teilsegment des regulierten Marktes mit wesentlich höheren Berichtspflichten als im Freiverkehr handelt. Jedoch hat Stada mit Wirkung zum 27.11.2018 ein Delisting vollzogen. Der Handel der Aktie in einem Börsensegment stellt aus Sicht des Streubesitzes einen Vermögenswert dar, dessen Verletzung auch durch ein Erwerbsangebot nicht kompensiert werden kann. Auch wenn der Vorstand operativ ausweichlich des Zahlenwerks seinen Pflichten nachgekommen zu sein scheint, kann somit keine Entlastung erteilt werden. Mit Blick auf die Herren Dr. Wiedenfels und Kraft soll die vertagte Entlastung für die Geschäftsjahre 2016 und 2017 nachgeholt werden. Über die Ergebnisse der durchgeführten Compliance-Untersuchung liegen keine genaueren Erkenntnisse vor, weshalb das konkrete Abstimmungsverhalten in diesem Fall von den Berichten auf der Hauptversammlung abhängig gemacht wird. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 Ablehnung Begründung: Stada hat mit Wirkung zum 27.11.2018 ein Delisting vollzogen. Der Handel der Aktie in einem Börsensegment stellt aus Sicht des Streubesitzes einen Vermögenswert dar, dessen Verletzung auch durch ein Erwerbsangebot nicht kompensiert werden kann, so dass aufgrund des Delisting keine Entlastung erteilt werden. TOP 4 Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019 Ablehnung Begründung: PWC ist grundsätzlich geeignet, kann allerdings aufgrund der hohen prüfungsfremden Nebenleistungen von 41% des Abschlussprüfungshonorars nicht gewählt werden, da die SdK eine weitgehende Trennung von Prüfungs- und Beratungsleistungen fordert. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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