TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der SIMONA AG und des gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichts für die SIMONA AG und des Konzernlageberichts, der mit dem Lagebericht der SIMONA AG zusammengefasst ist, des erläuternden Berichts des Vorstandes zu den Angaben nach § 289 Abs. 4, § 315 Abs. 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2018 Keine Abstimmung erforderlich TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Zustimmung Begründung: Das Unternehmen hat die Dividende von € 12 auf € 14 um 17% erhöht und schüttet damit ca. 35% des Ergebnisses aus. Eine höhere Ausschüttung wäre auf Grund einer Eigenkapitalquote von 55% möglich gewesen. Da das Unternehmen jedoch weitere Zukäufe plant und zusätzlich ein sehr unsicheres Marktumfeld (Brexit, Handelskonflikt...) herrscht ist die Höhe der Ausschüttung voll akzeptabel. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2018 Zustimmung Begründung: In einem von steigenden Rohstoffpreisen, Wechselkurseinflüssen und unsicheren Märkten geprägten Umfeld konnte Simona den Umsatz um 6% und das operative Ergebnis um 7% steigern. Vor allem die jüngsten Akquisitionen scheinen sich positiv auszuwirken. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2018 Zustimmung Begründung: Die jüngsten Zukäufe, vor allem in USA wirken sich positiv auf das Ergebnis aus und scheinen schnell integriert zu werden. Strategisch ist das Unternehmen gut positioniert, auch wenn in einigen Bereichen noch die kritische Masse fehlt. Die Finanzsituation ist nach wie vor sehr solide. Der Aufsichtsrat scheint seinen Beratungs- und Kontrollpflichten nachgekommen zu sein. TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019 Zustimmung Begründung: Das Prüfhonorar von € 431 Tsd. ist zwar deutlich von € 233 Tsd im Vorjahr angestiegen, der Größe des Unternehmens aber noch angemessen. Nicht-Prüfungsleistungen betragen ca. 3% des Honorars. Der Prüfer prüft seit 5 Jahren, so dass die Unabhängigkeit der Prüfung nicht gefährdet zu sein scheint. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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