TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2018, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2018, der Lageberichte für die SEVEN PRINCIPLES AG und den Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2018 Keine Abstimmung erforderlich TOP 2 Beschlussfassung über die Entlastung des Mitgliedes des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018 Zustimmung Begründung: Die Gesellschaft konnte in die Profitabilität zurückgeführt werden, nach langjähriger Durststrecke und vielen Maßnahmen. Das Jahr 2018 war nicht ganz so erfolgreich wie erhofft, die Gesellschaft ist aber nun gut aufgestellt. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2018 Zustimmung Begründung: Der Aufsichtsrat ist seinen Aufgaben umfänglich nachgekommen. TOP 4 Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019 Zustimmung Begründung: Die GaMa GmbH wird zum fünften Mal bestellt. Der starke Anstieg (+22%) des Honorars für 2018 (71 TEUR nach 57 TEUR und 59 TEUR in den Vorjahren) wird hinterfragt. Gegen die Wahl bestehen aber prinzipiell keine Einwände. TOP 5 Neuwahl der Mitglieder des Aufsichtsrats a) Herrn Dr. Oliver Böttcher, Rechtsanwalt und Partner im Kölner Büro der Wirtschaftskanzlei Heuking Kühn Lüer Wojtek, wohnhaft in Köln, Zustimmung Begründung: Es bestehen keine Einwände gegen die Wiederwahl von Hr. Dr. Böttcher. b) Herrn Professor Dr. h. c. Hans Albert Aukes, Professor an der Technischen Universität Berlin, wohnhaft in Düsseldorf, und Zustimmung Begründung: Es bestehen keine Einwände gegen die Wiederwahl von Hr. Prof. Dr. Aukes. c) Herrn Johannes Mohn, Unternehmer, wohnhaft in Steinhagen, Zustimmung Begründung: Es bestehen keine Einwände gegen die Wiederwahl von Hr. Mohn. TOP 6 Beschlussfassung über eine Satzungsänderung zur Erweiterung des Aufsichtsrates Zustimmung Begründung: Es bestehen keine Einwände gegen die mögliche Erweiterung des Aufsichtsrats von derzeit 3 auf bis zu 6 Mitglieder. TOP 7 Ergänzungswahl eines Aufsichtsratsmitgliedes Ablehnung Begründung: Die SdK fordert, dass ein ehemaliges Vorstandsmitglied erst nach Ablauf der sog. "cooling off" Persiode in den Aufsichtsrat gewählt werden kann. Sollte die Gesellschaft der Auffassung sein, die besondere Kompetenz des ehemaligen Vorstandsmitgliedes bereits vor Ablauf der "cooling off" Periode zu benötigen, kann diese Person von der Gesellschaft als Berater verpflichtet werden. Da nicht näher bekannt ist warum Hr. Kronfli sein Vorstandsmandat niedergelegt hat, kann auch nicht beurteilt werden ob hier eine Ausnahmesituation vorliegt. TOP 8 Beschlussfassung über die Anpassung der Aufsichtsratsvergütung und entsprechende Satzungsänderung Ablehnung Begründung: Der Verzicht auf eine variable Vergütung des Aufsichtsrates ist zu begrüßen. Allerdings führt eine Verdoppelung der Festvergütung bei gleichzeitiger potentieller Verdoppelung der Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder zu einer potentiellen Steigerung der Gesamtvergütung des Aufsichtsrats von derzeit 67.5 TEUR auf potentiell 225 TEUR. Dies entspräche knapp einem Drittel des 2018 erzielten EBIT von 653 TEUR oder dem 1.7fachen des operativen Cashflows in 2018. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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