TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses sowie des zusammengefassten Lageberichts für den Jahres- und Konzernabschluss der pferdewetten.de AG, des Berichts des Aufsichtsrats und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs, jeweils für das Geschäftsjahr 2018 Keine Abstimmung erforderlich TOP 2 Verwendung des Bilanzgewinns Zustimmung Begründung: Im Einzelabschluss nach HGB wurde ein Konzernergebnis von - 558.243,00 Euro (Ergebnis je Aktie -0,13) erwirtschaftet. Vorgeschlagen wird eine Dividende i.H.v. 0,16€ je Aktie. Demnach wird eine Dividende trotz negativem Konzernergebnis vorgeschlagen. In Hinblick auf die Entwicklung der Dividendenpolitik der pferdewetten.de AG ist festzustellen, dass sich die Dividende seit 2015 (in Höhe von 0,10€) pro Jahr um 0,02€ erhöht hat. In den Jahren vor 2015 lag ein Bilanzverlust vor. Diese Dividendenkontinuität beizubehalten unterstützt die SdK, besonders in Hinblick auf das Konzernergebnis. TOP 3 Entlastung des Mitglieds des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018 Zustimmung Begründung: Das Konzernergebnis der pferdewetten.de AG liegt bei - 558.243,00 Euro. Im Fall der Pferdewetten.de AG liegt jedoch eine besondere Situation vor. Die negativen Ergebnisse aus der Sportwette.de haben Verlustvorträge zufolge, die in den Folgejahren positive Effekte erzielen werden. Trotz eines negativen Ergebnisses stimmen wir im Rahmen dieser Strategie der Entlastung des Vorstandes zu, da ansonst keine Verfehlungen ersichtlich sind. TOP 4 Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 Zustimmung Begründung: Sämtliche Aufsichtsratsmitglieder waren bei den 4 turnusmäßigen Sitzungen, sowie den außerordentlichen Sitzungen in Form von 3 Telefonkonferenzen mit dem Vorstand, anwesend. Zudem wurden 2 außerordentliche Sitzungen im internen Kreis der Aufsichtsratsmitglieder durchgeführt. Ausweislich des Aufsichtsratsberichts ist der Aufsichtsrat im abgelaufenen Geschäftsjahr seinen Pflichten in Hinblick auf Beratung und Kontrolle gegenüber dem Vorstand nachgekommen. TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers, des Konzernabschlussprüfers und des Prüfers für die etwaige prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten für das Geschäftsjahr 2019 Zustimmung Begründung: Die Deloitte GmbH ist mithin seit 2010 Abschlussprüfer bei der perfdewetten.de AG. Nach SdK Vorgaben soll der Abschlussprüfer generell alle 10 Jahre gewechselt werden um eine die Neutralität des Prüfers gefährdende Vertrautheit zwischen Unternehmen und Abschlussprüfer zu verhindern. Die Deloitte GmbH soll nun für die Jahre 2018 und 2019 die Prüfung übernehmen. Mithin stimmen wir diesem TOP zu, jedoch regen wir auch an, in Zukunft den Prüfer zu wechseln. TOP 6 Beschlussfassung über die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats und Satzungsänderung Zustimmung Begründung: Hier soll anstelle einer komplexeren variableren Vergütung eine Vereinfachung geschaffen werden, in bei der der Fokus auf einem Fixum liegt. Zuvor: Vergütungsstruktur • Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten eine feste, nach Ablauf des Geschäftsjahres zahlbare jährliche Vergütung. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält € 5.000,00, die übrigen Mitglieder des Aufsichtsrates erhalten jeweils € 4.000,00. • Zusätzlich erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats für die Teilnahme an Aufsichtsratssitzungen ein Sitzungsgeld in Höhe von je € 500,00. Für die Teilnahme an Telefonkonferenzen wird ein Sitzungsgeld in Höhe von je € 250,00 gezahlt. Eine Vereinfachung der Vergütungsinfrastruktur für den Aufsichtsrat ist demnach zu begrüßen. Der hierdurch entstehenden Erhöhung ist zudem bzgl. vermehrter Anforderungen ebenfalls zuzustimmen. TOP 7 Beschlussfassung über die Umwandlung von Inhaberaktien in Namensaktien, entsprechende Änderungen der Satzung und weitere Anpassungen Zustimmung Begründung: Es ist fraglich ob das Dulden der Publizität den Vorteil der erleichterten Kontaktaufnahme rechtfertigt. Demnach ist es nichtmehr möglich anonymer Aktionär zu sein. Fraglich ist hier demnach, ob ein spezieller Fall vorliegt in dem die Daten der Aktionäre benötigt wurden oder werden. Für die Änderung spricht jedoch die Möglichkeit den Kontakt und die Informationsweitergabe durch das Unternehmen an die Aktionäre zu erhöhen. Im konkreten Fall spricht jedoch nichts dagegen, eine solche Änderung durchzuführen. Mithin stimmt die SdK hier zu. TOP 8 Beschlussfassung über die Anpassung von Ziffer 11 (2) der Satzung Zustimmung Begründung: Hierbei handelt es sich lediglich um eine Formalität. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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