Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 02.08.2019



Firmendetails anzeigen





 Dieses Dokument ausdrucken



TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der McKesson Europe AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. März 2019, des zusammengefassten Lageberichts für die McKesson Europe AG und den Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 (1. April 2018 bis 31. März 2019)

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019

 

Zustimmung

 

Begründung: Das EBIT konnte von minus 284,6 Mio. Euro auf minus 5,9 Mio. € deutlich verbessert werden. Das Unternehmen befindet sich somit auf dem richtigen Weg, um bald wieder positive Erträge generieren zu können. Daher wird die SdK dem Vorstand für das abgelaufene Geschäftsjahr die Entlastung erteilen.

 

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Aufsichtsrat scheint seinen Beratungs- und Kontrollpflichten nachgekommen zu sein.

 

 

TOP 4 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020 (1. April 2019 bis 31. März 2020) sowie des Prüfers für etwaige Zwischenfinanzberichte für die Geschäftsjahre 2020 und 2021 (1. April 2020 bis 31. März 2021)

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft prüft die Jahresabschlüsse von McKesson Europe AG seit dem Jahr 2015.

 

 

TOP 5 Beschlussfassung über die Aufhebung des Genehmigten Kapitals 2015 und die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals (Genehmigtes Kapital 2019), Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre sowie Satzungsänderung

 

Ablehnung 

 

Begründung: Das Bezugsrecht der Aktionäre darf bei einer Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen ausgeschlossen werden, dies kann zu einer großen Verwässerung bei den außenstehenden Aktionären führen. Zudem ist aus Sicht der SdK generell ein Kapitalvorratsbeschluss in Höhe von 50% des Grundkapitals bei Weitem als zu hoch anzusehen.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



 Dieses Dokument ausdrucken


Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.