TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Leifheit Aktiengesellschaft, des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts der Leifheit Aktiengesellschaft und des Konzerns einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angabennach § 289 a Abs. 1, § 315 a Abs. 1 des Handelsgesetzbuches (HGB), des im Nachhaltigkeitsbericht 2018 enthaltenen gesonderten nicht finanziellen Berichts nach § 315 b Abs. 3 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2018 Keine Abstimmung erforderlich TOP 2 Verwendung des Bilanzgewinns Abstimmungsverhalten: Ja Begründung: Die vorgeschlagene Dividendenzahlung von 1,05 € je Aktie übersteigt sowohl das Periodenergebnis je Aktie von 0,88 € sowie den freien Cashflow je Aktie von 0,35 € deutlich. Aufgrund der Tatsache, dass das Unternehmen nach wie vor über eine hohe Nettoliquidität verfügt, kann dem Beschlussvorschlag dennoch die Zustimmung erteilt werden. TOP 3 Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018 Abstimmungsverhalten: Ja Begründung: Die Verwaltung schlägt vor, allen in 2018 amtierenden Mitgliedern des Vorstands Entlastung zu erteilen. Dies trägt die SdK trotz einer rückläufigen, wenngleich nach wie vor profitablen Geschäftsentwicklung mit. Ausgenommen hiervon ist die Entlastung des ehemaligen Vorstandsvorsitzenden Herrn Thomas Radke. Dieser wurde vom Aufsichtsrat am 15.10.2018 mit sofortiger Wirkung aus dem Vorstand abberufen und freigestellt. Der Aufsichtsrat begründete dies offen mit „einem Vertrauensverlust von Aktionären und Geschäftspartnern“ infolge der offenbar mit Fehlern behafteten Implementierung der „Strategie 2020“. Die Art und Weise der Abberufung und der Verzicht auf die normalerweise übliche Floskel des „beiderseitigen Einvernehmens“ lassen hier tiefere Gründe für die Abberufung vermuten als lediglich strategische Differenzen. Daher kann auf Basis der vorliegenden Informationen über Herrn Radke keine Entlastung erteilt werden. TOP 4 Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 Abstimmungsverhalten: Ja Begründung: Sofern der Aufsichtsrat sich in der Abberufung des ehemaligen Vorstandsvorsitzenden, Herrn Radke, keine Pflichtverletzungen erlaubt hat, wird dem Gremium von Seiten der SdK Entlastung erteilt werden. Dies kann jedoch auf Basis der vorliegenden Informationen nicht abschließend beurteilt werden und ist daher detailliert auf der Hauptversammlung zu hinterfragen. Zu kritisieren ist allerdings der Umstand, dass mit Frau Sonja Wärntges und der Vorsitzende, Herr Helmut Zahn, zum 29.02.2019 bzw. zum 31.03.2019 ihre Mandate vorzeitig niedergelegt haben, obwohl auf der diesjährigen Hauptversammlung ohnehin Neuwahlen des Aufsichtsrats angestanden hätten. Sofern für diesen Umstand keine plausiblen Erklärungen gegeben werden können, wird die SdK Frau Wärntges und Herrn Zahn die Entlastung versagen. TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019 sowie des Prüfers zur etwaigen prüferischen Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts für das erste Halbjahr des Geschäftsjahrs 2019 und sonstiger unterjähriger Finanzinformationen Abstimmungsverhalten: Ja Begründung: Dem Wahlvorschlag der Verwaltung kann die Zustimmung erteilt werden, da von KPMG im abgeschlossenen Geschäftsjahr keinerlei Steuer- und andere Beratungsleistungen erbracht worden sind. TOP 6 Beschlussfassungen über die Änderung der Satzung der Gesellschaft in einzelnen Bestimmungen Abstimmungsverhalten: Ja Begründung: Die vorgeschlagenen Satzungsänderungen haben mehrheitlich formellen Charakter und stellen keine Einschränkung von Aktionärsrechten dar. TOP 7 Wahlen zum Aufsichtsrat Abstimmungsverhalten: Ja Begründung: Gegen die vorgeschlagenen Kandidaten liegen keine Einwände im Hinblick auf ihre fachliche Qualifikation und ihre zeitliche Verfügbarkeit vor. TOP 8 Beschlussfassung über die Neufassung von § 12 der Satzung Abstimmungsverhalten: Nein Begründung: Der Beschlussvorschlag sieht vor, bereits die Fixvergütung eines einfachen AR-Mitglieds von aktuell 20.000 € auf 35.000 € zu erhöhen, während die Vergütung des AR-Vorsitzenden von 60.000 auf 100.000 € angehoben würde. Hinzu kommen Sitzungsgelder sowie Zuschüsse für Ausschusstätigkeiten. Selbst wenn man eine Steigerung in dieser Größenordnung noch für akzeptabel erachten würde, kann dem Beschlussvorschlag nicht zugestimmt werden, da parallel eine kurzfristige variable Aufsichtsratsvergütung geschaffen werden soll. Da die variable AR-Vergütung von der SdK aus grundsätzlichen Erwägungen heraus abgelehnt wird, ist diesem TOP die Zustimmung zu versagen. TOP 9 Beschlussfassung über eine langfristige variable Vergütung für den Aufsichtsrat Abstimmungsverhalten: Nein Begründung: Aufgrund der Tatsache, dass das Unternehmensergebnis vom Unternehmen unter der Führung und Verantwortung des Vorstands erwirtschaftet wird, hält die SdK eine variable Vergütung des Aufsichtsrats aus grundsätzlichen Erwägungen heraus für unangemessen. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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