TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Schaltbau Holding AG und des gebilligten Konzernabschlusses, jeweils zum 31. Dezember 2018, des zusammengefassten Lageberichts für die Schaltbau Holding AG und den Konzern für das Geschäftsjahr 2018, des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 sowie der erläuternden Berichterstattung des Vorstands zu den Angaben nach § 289a Abs. 1 und § 315a Abs. 1 HGB Keine Abstimmung erforderlich TOP 2 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018 Zustimmung Begründung: Auch wenn sich die Gesellschaft immer noch in einer Phase der Restrukturierung befindet, und auch im zurückliegendem Geschäftsjahr 2018 nur geringe Verbesserungen bei den Finanzkennzahlen erzielt werden konnten, erscheint die Strategie des Vorstands durchaus richtig zu sein, wie sich an den weiterhin steigenden Auftragseingängen erkennen lässt. Die zukünftigen Umsätze müssen jedoch eine höhere Profitabilität erzielen. Aber auch hier sind in 2018 bereits Verbesserungen erkennbar. Es gibt daher keinen erkennbaren Grund, die Entlastung zu verweigern. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Mitglieds des Aufsichtsrates Dr. Ralph Heck für das Geschäftsjahr 2017 Zustimmung Begründung: Der Abberufungsantrag von Seiten der größten Aktionärsgruppe in 2018 war nicht nachvollziehbar begründet. Auch sind keine Verfehlungen bekannt, die eine Nicht-Entlastung auf der Hauptversammlung in 2018 gerechtfertigt hätten. Daher kann diese, wie bereits für 2018 vorgeschlagen, erteilt werden. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 a) Herrn Thomas Farnschläder, Mitglied des Aufsichtsrates bis zum 09.03.2018, wird für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung erteilt. Zustimmung Begründung: In insgesamt fünf ordentlichen und acht außerordentlichen Aufsichtsratssitzungen hat der Aufsichtsrat die Arbeit des Vorstands überwacht. Ferner stand er diesem beratend zur Seite. Es sind keine Gründe erkennbar, die gegen eine Entlastung sprechen würden. b) Herrn Helmut Meyer, Mitglied des Aufsichtsrates und Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrates bis zum 30.04.2018, wird für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung erteilt. Zustimmung Begründung: In insgesamt fünf ordentlichen und acht außerordentlichen Aufsichtsratssitzungen hat der Aufsichtsrat die Arbeit des Vorstands überwacht. Ferner stand er diesem beratend zur Seite. Es sind keine Gründe erkennbar, die gegen eine Entlastung sprechen würden. c) Herrn Dr. Ralph Heck, Mitglied des Aufsichtsrates und Vorsitzender des Aufsichtsrates bis zum 06.06.2018, wird für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung erteilt. Zustimmung Begründung: In insgesamt fünf ordentlichen und acht außerordentlichen Aufsichtsratssitzungen hat der Aufsichtsrat die Arbeit des Vorstands überwacht. Ferner stand er diesem beratend zur Seite. Es sind keine Gründe erkennbar, die gegen eine Entlastung sprechen würden. d) Herrn Dr. Albrecht Köhler, Mitglied des Aufsichtsrates bis zum 18.05.2018, wird für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung erteilt. Zustimmung Begründung: In insgesamt fünf ordentlichen und acht außerordentlichen Aufsichtsratssitzungen hat der Aufsichtsrat die Arbeit des Vorstands überwacht. Ferner stand er diesem beratend zur Seite. Es sind keine Gründe erkennbar, die gegen eine Entlastung sprechen würden. e) Herrn Andreas Knitter, Mitglied des Aufsichtsrates für das gesamte Geschäftsjahr 2018 und Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrates im Zeitraum vom 11.05.2018 bis um 07.06.2018, wird für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung erteilt. Zustimmung Begründung: In insgesamt fünf ordentlichen und acht außerordentlichen Aufsichtsratssitzungen hat der Aufsichtsrat die Arbeit des Vorstands überwacht. Ferner stand er diesem beratend zur Seite. Es sind keine Gründe erkennbar, die gegen eine Entlastung sprechen würden. f) Herrn Herbert Treutinger, Mitglied des Aufsichtsrates für das gesamte Geschäftsjahr 2018, wird für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung erteilt. Zustimmung Begründung: In insgesamt fünf ordentlichen und acht außerordentlichen Aufsichtsratssitzungen hat der Aufsichtsrat die Arbeit des Vorstands überwacht. Ferner stand er diesem beratend zur Seite. Es sind keine Gründe erkennbar, die gegen eine Entlastung sprechen würden. g) Herrn Prof. Dr. Thorsten Grenz, Mitglied des Aufsichtsrates ab dem 24.05.2018 und Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrates ab dem 07.06.2018, wird für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung erteilt. Zustimmung Begründung: In insgesamt fünf ordentlichen und acht außerordentlichen Aufsichtsratssitzungen hat der Aufsichtsrat die Arbeit des Vorstands überwacht. Ferner stand er diesem beratend zur Seite. Es sind keine Gründe erkennbar, die gegen eine Entlastung sprechen würden. h) Herrn Dr. Hans Fechner, Mitglied des Aufsichtsrates und Vorsitzender des Aufsichtsrates ab dem 07.06.2018, wird für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung erteilt. Zustimmung Begründung: In insgesamt fünf ordentlichen und acht außerordentlichen Aufsichtsratssitzungen hat der Aufsichtsrat die Arbeit des Vorstands überwacht. Ferner stand er diesem beratend zur Seite. Es sind keine Gründe erkennbar, die gegen eine Entlastung sprechen würden. i) Frau Jeannine ICloud, Mitglied des Aufsichtsrates ab dem 07.06.2018, wird für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung erteilt. Zustimmung Begründung: In insgesamt fünf ordentlichen und acht außerordentlichen Aufsichtsratssitzungen hat der Aufsichtsrat die Arbeit des Vorstands überwacht. Ferner stand er diesem beratend zur Seite. Es sind keine Gründe erkennbar, die gegen eine Entlastung sprechen würden. j) Herrn Achim Stey, Mitglied des Aufsichtsrates ab dem 26.06.2018, wird für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung erteilt. Zustimmung Begründung: In insgesamt fünf ordentlichen und acht außerordentlichen Aufsichtsratssitzungen hat der Aufsichtsrat die Arbeit des Vorstands überwacht. Ferner stand er diesem beratend zur Seite. Es sind keine Gründe erkennbar, die gegen eine Entlastung sprechen würden. TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019 sowie ggf. des Abschlussprüfers für die prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts für den Konzern für das erste Halbjahr des Geschäftsjahres 2019 Zustimmung Begründung: PwC zählt zu den renommiertesten Wirtschaftsprüfungsunternehmen weltweit. Diese ist bestens geeignet, die Prüfung der Finanzberichte der Gesellschaft vorzunehmen. TOP 6 Beschlussfassung über die Aufhebung des Bedingten Kapitals II und Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals 2019 sowie über eine entsprechende Änderung der Satzung Zustimmung Begründung: Die Gesellschaft verfügt nach der mit dem Beschussfassung verbundenen Aufhebung des Bedingten Kapitals II über keinerlei weiteren Kapitalvorratsbeschlüsse. Generell ist es sinnvoll, der Gesellschaft in der derzeitigen Situation eine Möglichkeit zur Erhöhung des Grundkapitals einzuräumen, auch wenn in der Vergangenheit damit nur wenig vertrauensbildend umgegangen wurde. Da jedoch das Bedingte Kapital II mit dem Beschluss gelöscht wird und an dessen Stelle ein für die freien Aktionäre vorteilhafterer Beschluss nachrückt, kann diesem zugestimmt werden. TOP 7 Beschlussfassung über sonstige Änderungen der Satzung der Gesellschaft Zustimmung Begründung: Sämtliche Satzungsänderungen sind nachvollziehbar begründet bzw. zum Teil nur redaktioneller Natur. Diesen kann zugestimmt werden. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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