TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der NORDWEST Handel AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2018, des zusammengefassten Lageberichtes für die NORDWEST Handel AG und für den NORDWEST Handel-Konzern mit dem erläuternden Bericht des Vorstandes zu den Angaben nach § 289a Abs. 1 bzw. § 315a Abs. 1 HGB sowie des Berichtes des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2018 Keine Abstimmung erforderlich TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes für das Geschäftsjahr 2018 Zustimmung Begründung: Die vorgesehene Ausschüttungsquote bezogen auf den Konzernabschluss beträgt lediglich ca. 30 % bei EUR 0,70. Diese Quote halten wir zwar grundsätzlich für zu gering. Allerdings sprechen die Dividendenkontinuität und der in einem erfolgreichen Wachstumsprozess bestehende Liquiditätsbedarf die vorgeschlagene Dividende hier angemessen und vertretbar erscheinen. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2018 Zustimmung Begründung: Der Vorstand hat seine selbst gesetzten Ziele übertroffen und das Unternehmen erfolgreich geführt. Es sind keine gegen eine Entlastung sprechenden Gesichtspunkte ersichtlich. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2018 Zustimmung Begründung: Der Aufsichtsrat ist seinen Verpflichtungen umfassend nachgekommen und berichtet transparent hierüber. Es sind keine gegen eine Entlastung sprechenden Gesichtspunkte ersichtlich. TOP 5 Wahl des Abschluss- und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019 sowie des Abschlussprüfers für eine etwaige Prüfung oder prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts gemäß §§ 115 Abs. 5, 117 Nr. 2 WpHG im Geschäftsjahr 2019 Ablehnung Begründung: Die vorgeschlagene Abschlussprüferin kann nicht akzeptiert werden, weil deren Unabhängigkeit aufgrund ganz erheblicher, weiterer Tätigkeiten für die Gesellschaft nicht gewährleistet ist. Die neben der Abschlussprüfung erbrachten Steuerberatungs- und sonstige Leistungen machen über 50% des gesamten Honorarvolumens aus. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
|