Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 26.06.2019



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TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der BHS tabletop AG, des gebilligten Konzernabschlusses sowie des Lageberichts und des Konzernlageberichts (einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Absatz 1, 315a Absatz 1 HGB) für das Geschäftsjahr 2018, des Vorschlags für die Verwendung des Bilanzgewinns und des Berichts des Aufsichtsrats

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2018

 

Zustimmung

 

Begründung: Mit der vorgeschlagenen Dividende von € 0,34 je Aktie und einem Gesamtbetrag von € 1,160 Mio. schüttet die Gesellschaft den Bilanzgewinn fast in voller Höhe aus. Gemessen am Jahresüberschuss des Konzerns in Höhe von € 1,548 Mio., der den Aktionären des Mutterkonzerns zuzuordnen ist, sollen rund 75% vom Ergebnis als Dividende ausgezahlt werden. Im Hinblick auf die gute Bilanzstruktur der BHS tabletop AG kann dem Ausschüttungsvorschlag der Verwaltung zugestimmt werden. Trotz der hohen Ausschüttung stehen aus Sicht der SdK genug Finanzmittel zur Verfügung, um die Zukunftsaussichten der Gesellschaft zu wahren.

 

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018

 

Zustimmung

 

Begründung: Aus Sicht der SdK kann allen Vorstandsmitgliedern die Entlastung erteilt werden, auch wenn nach fünf Wachstumsjahren in Folge die im Rahmen der letzten Hauptversammlung abgegebene Prognose für 2018 nicht eingehalten werden konnte, wonach Umsatz und operatives Ergebnis leicht über Vorjahr liegen sollten. Weitere Gründe, die einer Entlastung entgegenstehen würden, sind nicht zu erkennen.

 

 

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Aufsichtsrat tagte in vier turnusmäßigen Sitzungen und ließ sich monatlich schriftlich durch den Vorstand Bericht über die Lage und Entwicklung des Unternehmens erstatten. In den vier Sitzungen wurden Chancen und Risiken des Konzerns ausführlich erörtert. Es sind keine Gründe ersichtlich, die gegen eine Entlastung des Aufsichtsrats sprechen würden. Aus Sicht der SdK ist den Mitgliedern des Aufsichtsrats daher die Entlastung zu erteilen.

 

 

TOP 5 Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers der Gesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2019

 

Ablehnung

 

Begründung: Die KMPG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München prüft den Abschluss der BHS tabletop AG und des BHS tabletop Konzerns bereits seit weit mehr als zehn Jahren. Nach Auffassung der SdK soll die Prüfungsgesellschaft und nicht nur der unterzeichnende Prüfer generell alle zehn Jahre gewechselt werden.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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