TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, der Lageberichte für die Gesellschaft und den Konzern und des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2018, sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB für das Geschäftsjahr 2018 Keine Abstimmung erforderlich TOP 2 Entlastung der Mitglieder des Vorstands Zustimmung Begründung: Obwohl für das letzte Geschäftsjahr und voraussichtlich auch für dieses Geschäftsjahr keine Dividende ausgezahlt wird, soll der Vorstand dennoch entlastet werden. Der Wormlandkauf war eine Fehleinschätzung des Managements. Dennoch war 2015 nicht absehbar, dass sich die Wormlandumsätze so schlecht entwickeln werden. Es ist nicht ersichtlich, dass das Management hier grob fahrlässig gehandelt hat, was eine Nichtentlastung rechtfertigen würde. TOP 3 Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats Zustimmung Begründung: Der Aufsichtsrat hat in insgesamt vier Sitzungen die Arbeit des Vorstands überwacht und stand diesem auch beratend zur Seite. Daher kann der Aufsichtsrat entlastet werden. TOP 4 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019 sowie des Prüfers zur etwaigen prüferischen Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts für das erste Halbjahr des Geschäftsjahrs 2019 und sonstiger unterjähriger Finanzinformationen Ablehnung Begründung: Die BTU Treuhand GmbH prüft set 10 Jahren die Gesellschaft. Letztes Jahr wurde eine Ausschreibung vorgenommen, bei der wieder die BTU Treuhand GmbH als Abschlussprüfer für 2018 gewählt wurde. Die SdK fordert nach zehn Jahren einen Wechsel des Abschlussprüfers, da die Gefahr der Befangenheit seitens des Prüfers gesehen wird. TOP 5 Änderung der Satzung in § 7 (Zusammensetzung und Bestellung) und § 9 (Vertretung der Gesellschaft) Zustimmung Begründung: Dem TOP kann zugestimmt werden. Es kann bei einer Größe wie Ludwig Beck durchaus sinnvoll sein nur einen Vorstand zu haben. Allerdings ist das laut dem Vorstand, Herr Münch, nicht geplant. Es geht bei dem TOP darum die Gesellschaft auch in Sondersituationen von nur einer Person weiter führen zu können. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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