TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Geratherm Medical AG zum 31. Dezember 2018 und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2018 sowie des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2018 und Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2018, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des Berichts des Vorstands mit den erläuternden Angaben nach §§ 289a Absatz 1, 315a Absatz 1 HGB für das Geschäftsjahr 2018 Keine Abstimmung erforderlich TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Zustimmung Begründung: Die Ausschüttung liegt zwar zum dritten Mal höher als der Jahreskonzerngewinn. Das Unternehmen kann sich das aber leisten. Es ist auch zu hoffen und durchaus wahrscheinlich, dass das Ergebnis 2019 weiter steigt. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018 Zustimmung Begründung: Zwar ist der Verlauf des Rezertifizierungsprozesses für bestimmte medizinische Wärmesysteme unbefriedigend. Dies macht aber keinen großen Teil des Geschäfts aus. Auch der Verlauf in Brasilien ist unerfreulich, aber nicht auf Managementfehler des Jahres 2018 zurückzuführen. Trotz baubedingter zeitweiser Einstellung der Produktion bestimmter Teile konnte insgesamt sowohl Umsatz wie Ergebnis gesteigert werden. Es werden weitere, sinnvoll erscheinende Investitionen getätigt, die problemlos finanziert werden können. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 Zustimmung Begründung: Ausweislich seines Berichts, der zu den meisten Fragen Stellung bezieht, ist der Aufsichtsrat seiner Überwachungsfunktion nachgekommen. TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019 Zustimmung Begründung: Der Abschlussprüfer wird nun doch nach vielen Jahren gewechselt, was die SdK ausdrücklich begrüßt. TOP 6 Beschlussfassung über die Wahl zum Aufsichtsrat Zustimmung Begründung: Der Kandidat erscheint fachlich geeignet und es ist nichts ersichtlich, was gegen seine Wahl spräche. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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