Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 22.05.2019



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TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der MAN SE und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2018 sowie des für die MAN SE und den MAN Konzern zusammengefassten Lageberichts für das Geschäftsjahr 2018 einschließlich des Berichts des Aufsichtsrats und des Corporate-Governance-Berichts

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2 Entlastung des Vorstands

 

Zustimmung

 

Begründung: Umsatz und Auftragseingang haben sich im abgelaufenen Geschäftsjahr deutlich verbessert. MAN hat aber noch deutlich Potential bzgl. der Marge. Diese gilt es in Zukunft zu verbessern. Ebenso erscheint man bzgl. des Umstiegs auf alternative Antriebe keine führende Position einzunehmen. Hier gilt es in naher Zukunft aufzuholen. Da keinerlei Anhaltspunkte vorliegen, die gegen eine Entlastung sprechen, kann diese erteilt werden.

 

 

TOP 3 Entlastung des Aufsichtsrats

 

Zustimmung

 

Begründung: In insgesamt vier Präsenzsitzungen und einer Telefonkonferenz hat der Aufsichtsrat die Arbeit des Vorstands überwacht. Ferner stand er diesem beratend zur Seite. Es gibt keinerlei Erkenntnisse, die gegen die Entlastung sprechen würden. Diese kann somit erteilt werden.

 

 

TOP 4 Ergänzungswahl zum Aufsichtsrat

 

Zustimmung

 

Begründung: Frau Danielski verfügt über ein umfangreiches Wissen im Finanzbereich, um als Aufsichtsrat der MAN SE tätig zu werden. Es wäre jedoch zu begrüßen, den Aufsichtsrat um weitere Wissensträger im Bereich alternative Antriebe und vernetzter Systeme zu erweitern, um so auch die Zukunftsfelder im Aufsichtsrat besser abdecken zu können.

 

 

TOP 5 Zustimmung zum Vergleich zwischen der Allianz Global Corporate & Specialty AG, der Zurich Insurance plc Niederlassung für Deutschland, der AIG Europe Ltd., der HDI Global SE, der CNA Insurance Company Limited, der Chubb European Group PLC und der MAN SE vom 27. August/6. September/9. November 2018

 

Enthaltung

 

Begründung: Generell erscheint es sinnvoll, dass letzte Kapitel in Zusammenhang mit der Korruptionsaffäre bei Ferrostahl zu schließen und einen unnötigen Prozess vor Gericht zu vermeiden. Da der Ausgang eines solchen unsicher wäre, und dieser mit hoher Wahrscheinlichkeit im Unterliegensfalle einen hohen einstelligen Mio. Euro Betrag kosten würde, erscheint eine Einigung per Vergleich sinnvoll. Da jedoch unter 20 % der noch zu Verfügung stehenden Deckungssumme gezahlt werden, kann nicht beurteilt werden, ob dieser tatsächlich angemessen ist. Da die Einschätzungen der externen Anwälte auch nicht öffentlich gemacht wurden, ist eine eigene Abwägung auch nicht möglich. Daher erfolgt hier eine Enthaltung.

 

 

TOP 6 Wahl des Abschlussprüfers

 

Zustimmung

 

Begründung: PwC zählt zu den renommiertesten und größten Wirtschaftsprüfungsunternehmen weltweit. Es gibt keinen erkennbaren Grund, gegen die Wahl von PwC zu stimmen.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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