Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 23.05.2019



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TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Pfeiffer Vacuum Technology AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2018, des Lageberichts für die Pfeiffer Vacuum Technology AG und des Konzernlageberichts für den Pfeiffer Vacuum Konzern, des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2018

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Ablehnung

 

Begründung: Von 6,98€ Gewinn je Aktie sollen lt. Antrag nur 2,30€ Dividende ausgeschüttet werden. Die SdK fordert eine Ausschüttungsquote von mindestens 40%. Auch wenn ein 3-Jahres Investitionsprogramm von 150 Mio. € zur Durchführung kommt, kann die Forderung der SdK mühelos aus dem Cash Flow bzw. den liquiden Mitteln (2018 +11%) der Gesellschaft finanziert werden. Die Kursentwicklung der Aktie blieb 2018 hinter der Entwicklung der relevanten Indizes SDAX und TECDAX zurück. Dies ist vermutlich auch auf die seit 2 Jahren auf die Hälfte reduzierte Dividendenpolitik des Managements (und Mehrheitsaktionärs Pangeo) zurückzuführen.

 

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018

 

Zustimmung

 

Begründung: Die SdK entlastet den Vorstand als Team. Unter seiner Führung wurden gute Ergebnisse erzielt. Die wesentlichen Kennzahlen konnten gesteigert werden: Umsatz +12,4%, Ergebnis n. Steuern +27,9%, Flüssige Mittel +11%, Eigenkapital +16% (Quote 59,6%).

 

 

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018

 

Zustimmung

 

Begründung: Ausweislich des sehr ausführlichen AR-Berichtes traf sich der Aufsichtsrat zu 18 Sitzungen, beriet und kontrollierte den Vorstand und besprach und billigte den Ablauf und Umfang der Prüfungen der PwC. Die Vorgaben nach §171AktG wurden erfüllt.

 

 

TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019

 

Ablehnung

 

Begründung: Als Honorar für Abschlussprüfungsleistungen 2018 werden Zahlungen von 836TEUR an PwC ausgewiesen. Das Honorar für sonst. erbrachte Leistungen von PwC betrug 299TEUR. Die SdK fordert eine Prüfungstätigkeit frei von kommerziellen Aspekten, wenn diese einen Anteil von mehr als 25% vom Prüfungshonorar überschreiten, um eine unabhängige Prüfung zu gewährleisten. Es ist nachzufragen, mit welchen sonstigen Leistungen PwC in 2019 beauftragt werden soll.

 

 

TOP 6 Beschlussfassung über die Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen, Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen und die Schaffung eines bedingten Kapitals sowie die entsprechende Änderung von § 5 der Satzung

 

Ablehnung

 

Begründung: Es besteht bereits ein Genehmigtes Kapital in Höhe von 50% des Grundkapitals bis 5/2023, welches in dieser Höhe von der SdK grundsätzlich abgelehnt wird (SdK- Richtlinie max. 25% v. Grundkapital). Die zusätzliche Emission von Schuldverschreibungen mit Wandlungsverpflichtungen könnte für Streubesitzer zu einer noch weiter gehenden, unzumutbaren Verwässerung des Aktienbestandes führen, wenn er die u.U. sehr hohen Bezugsrechte nicht in Anspruch nehmen möchte.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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