TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2018 mit den Berichten des Vorstands und des Aufsichtsrats Keine Abstimmung erforderlich TOP 2 Beschlussfassung über die Gewinnverwendung Zustimmung Begründung: Bei einem von erfreulichen 44,51 € auf nunmehr 29,93 € gesunkenen Ergebnis je Aktie schlägt die Verwaltung eine Auskehrung an die Aktionäre in Höhe von 11,25 € und damit eine Ausschüttungsquote von ca. 38% vor. Damit bewegt sich die Verwaltung am unteren Ende der von der SdK geforderten Spanne von 40 bis 60% des Jahresergebnisses als Ausschüttungsquote. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands Zustimmung Begründung: Im Berichtsjahr musste die Gesellschaft bei verminderten Umsätzen und zum Teil gestiegenen Aufwendungen, insbesondere auch für Personal, sowie Belastungen aus getätigten Wertpapieranlagen einen Ergebnisrückgang hinnehmen. Prognosegemäß soll diese Delle im laufenden Geschäftsjahr wieder ausgebügelt werden. Die Bilanzsituation ist weiterhin sehr solide, die Ausschüttung nach wie vor verdient. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats Zustimmung Begründung: Soweit für die SdK ersichtlich, ist der Aufsichtsrat im Berichtsjahr seiner Kontrollaufgabe gerecht geworden. TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019 Zustimmung Begründung: Gegen die Wiederwahl des im letzten Jahr erstmalig gewählten Abschlussprüfers bestehen seitens der SdK keine Einwände. TOP 6 Beschlussfassung über die Erhöhung des Grundkapitals aus Gesellschaftsmitteln und die damit verbundene Satzungsänderung Zustimmung Begründung: Die Begründung für die Zustimmung zu diesem erneut zur Abstimmung gestellten Beschlussvorschlag ist gegenüber Vorjahr unverändert. Dort hieß es: „Die Verdoppelung des Gezeichneten Kapitals durch Umwandlung von Gewinnrücklagen ohne Ausgabe neuer Aktien ist als reiner „Passivtausch“ für die Aktionäre unproblematisch, signalisiert aber nach außen durch die Verminderung grundsätzlich ausschüttungsfähigen Kapitals eine erhöhte Solidität.“ Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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