Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 12.07.2019



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TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der ALBIS Leasing AG, des gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichts der ALBIS Leasing AG und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2018 sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB und des Berichts des Aufsichtsrats

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung

 

Begründung: Als Dividende soll wie im Vorjahr 6 Cent gezahlt werden. Das entspricht 29% des Konzernergebnisses (Vorjahr 28%). Angesichts des grundsätzlichen Kapitalbedarfs und des sich abzeichnenden schlechteren Ergebnisses in 2019 ist die vorgeschlagene Dividende angemessen.

 

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018

 

Zustimmung

 

Begründung: Beide Vorstände haben das Unternehmen operativ auf Erfolgskurs geführt.

 

 

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018

 

Ablehnung 

 

Begründung: Der gesamte Aufsichtsrat ist dafür verantwortlich, dass es zu den Turbulenzen gekommen ist, die letztendlich zu der a.o. Hauptversammlung im Februar 2019 geführt haben. Dies hat dem Unternehmen im Ansehen geschadet und unnötige Kosten verursacht.

 

 

TOP 5 Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019

 

Zustimmung

 

Begründung: Es spricht nichts gegen die Wahl des vorgeschlagenen Abschlussprüfers.

 

 

TOP 6 Beschlussfassung über die Neuwahl von Aufsichtsratsmitgliedern

 

a) Herrn Prof. Dr. Horst Zündorf, Hamburg, Professor für betriebswirtschaftliche Steuerlehre und externes Rechnungswesen an der Universität Hamburg. Herr Prof. Dr. Horst Zündorf ist bei anderen Gesellschaften weder Mitglied eines gesetzlich zu bildendem Aufsichtsrat noch Mitglied eines vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremiums.

 

Zustimmung

 

Begründung: Herr Dr. Zündorf ist qualifiziert und hat nicht zu viele andere Mandate.

 

b) Herrn Wolfgang Wittmann, Winkelhaid, Rechtsanwalt, Inhaber der Kanzlei ADWUS Rechtsanwälte, Nürnberg. Herr Wittmann ist Mitglied in folgenden anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:

 

wallmedien AG

 

Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien bestehen nicht.

 

Zustimmung

 

Begründung: Herr Wittmann ist qualifiziert und hat nicht zu viele andere Mandate.

 

 

TOP 7 Beschlussfassung über die Änderung der Satzung

 

Zustimmung

 

Begründung: Es spricht nichts gegen die vorgeschlagene Veränderung der Satzung.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.