Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der außerordentlichen Hauptversammlung am 29.01.2019



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TOP 1 Anzeige des Vorstands über den Verlust der Hälfte des Grundkapitals gemäß § 92 Abs. 1 AktG

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Erteilung einer Ermächtigung zur Begebung von Wandelschuldverschreibungen mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts nur für Spitzenbeträge, die Schaffung eines neuen bedingten Kapitals (Bedingtes Kapital 2019) sowie über die entsprechende Satzungsänderung

 

Ablehnung

 

Begründung: Die Beschlussvorlage sieht die Schaffung einer Ermächtigung von 40% des bestehenden Grundkapitals vor. Selbst ohne Berücksichtigung bestehender Kapitalia wird damit der für die SdK akzeptable Grenzwert von 25% des Grundkapitals überschritten.

 

Darüber hinaus erscheint es fraglich, wie eine Gesellschaft, die seit Jahren einer andauernden Verlustsituation ausgesetzt ist, überhaupt Zinsen und Tilgung finanzieren will. Das Problem der Gesellschaft besteht weniger in überhöhten Fremdkapitalkosten, die einen Turnaround erschweren, sondern vielmehr in einem Geschäftsmodell, dass bereits auf der Ebene des EBITDA und des betrieblichen Cashflows einen deutlich negativen Ergebnisausweis generiert.

 

 

TOP 3 Wahl zum Aufsichtsrat

 

Zustimmung unter Vorbehalt

 

Begründung: Grundsätzlich erscheint Frau de Krassny von der fachlichen Qualifikation und der zeitlichen Verfügbarkeit für das Amt geeignet, jedoch sind genauere, auf der Hauptversammlung zu erfragende Informationen über die mit dem Investment bei Curasan verbundenen strategischen Absichten erforderlich.

 

HInweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.