TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses sowie des zusammengefassten Lageberichts der FRoSTA AKTIENGESELLSCHAFT und des Konzerns sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 Keine Abstimmung erforderlich TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Zustimmung Begründung: Der Beschlussvorschlag sieht, bei einem auf 2,93 € gegenüber Vorjahr gesunkenen Ergebnis je Aktie (3,43 € in 2017), die erneute Zahlung von 1,60 € je Aktie als Dividende vor. Dieses bedeutet nicht nur eine erneute Dividendenzahlung auf Höchstniveau an die Aktionäre, sondern auch die Erfüllung der SdK-Forderung nach einer in etwa hälftigen Teilung des Konzernjahresüberschusses zwischen Gesellschaft und Aktionär. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018 Zustimmung Begründung: Trotz im Berichtsjahr zunehmender Herausforderungen (Probleme auf den Beschaffungsmärkten, in Italien und bei den Handelsmarken sowie Kostensteigerungen) gelang es dem Vorstand den Konzernumsatz und die Rohertragsmarge leicht zu steigern sowie das Konzernergebnis auf hohem Niveau zu stabilisieren. Das Geschäftsmodell mit der sehr ansprechenden Entwicklung des Markengeschäfts FRoSTA ist intakt, die Bilanzrelationen sind bei einer Eigenkapitalquote oberhalb von 50% nach wie vor solide und der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit konnte durch das laufende Working Capital Programm signifikant verbessert werden. Eine weiterhin hohe Investitionstätigkeit rundet das Bild ab. Angesichts des wohl auch prognosebedingten Aktienkursrückgangs gegenüber der letzten Hauptversammlung fällt die Betrachtung des für die Aktionäre wichtigen TSR (Total Shareholder Return) trotz gleichbleibender Dividende auf Jahresbasis negativ aus und bleibt ein Wermutstropfen in der ansonsten respektablen Jahresbilanz. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 Zustimmung Begründung: Der Aufsichtsrat ist, ausweislich seines Berichts, in u.a. fünf Sitzungen seiner Kontrollpflicht gerecht geworden. Im Bereich der Personalentscheidungen wurden dabei die Aufgaben des in 2019 ausscheidenden, verdienten Technikvorstandes Marggraf auf die verbleibenden Vorstandsmitglieder aufgeteilt und damit der Vorstand ab April 2019 verkleinert. TOP 5 Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019 Zustimmung Begründung: Gegen die Wiederwahl der BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Bremen bestehen seitens der SdK auch in diesem Jahr keine Bedenken. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhlaten abgewichen werden.
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