TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses sowie der Lageberichte der GESCO AG und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2018/2019 (01.04.2018 bis 31.03.2019) sowie des Berichts des Aufsichtsrats Keine Abstimmung erforderlich TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2018/2019 Zustimmung Begründung: Die Dividende folgt der Ausschüttungspolitik der GESCO AG, die eine Quote von 40% des Unternehmensgewinns vorsieht. In diesem GJ liegt die Quote leicht unter der Zielmarke. Die SdK hofft, dass die Quote daher in Jahren mit sinkenden Gewinnen auch übertroffen wird, um einen zu großen Rückgang der Dividende zu vermeiden. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018/2019 Zustimmung Begründung: Die GESCO AG vermeldet für das abgelaufene GJ Rekordzahlen. Umsatz, EBIT und Gewinn haben den höchsten Stand in der Firmengeschichte erreicht. Dies ist zum Teil auf die sehr gut laufende Konjunktur zurückzuführen, aber ganz sicher auch auf die Firmenpolitik und das Management. Der gesunkene Aktienkurs lässt allerdings Zweifel an der Perspektive aufgekommen. Wurden "Gewinnmitnahmen" realisiert oder geht der Markt von einem ernsthaften Rückgang des Geschäfts aus? Der Vorstand wird hierzu auf der HV um seine Einschätzung gebeten. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018/2019 Zustimmung Begründung: Der AR ist seinen Verpflichtungen gut nachgekommen, sodass ihm die Entlastung ausgesprochen werden soll. Der variable Vergütungsanteil ist für die SdK allerdings weiterhin nicht akzeptabel und es ist auch nicht nachvollziehbar, warum hier so bewusst und vollkommen unnötig vom Corporate Governance Codex abgewichen wird. TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das am 01.04.2019 begonnene (Rumpf-)Geschäftsjahr Ablehnung Begründung: Die Breidenbach und Partner PartG mbB wird aus Sicht der SdK bereits zu lange eingesetzt. Es wird daher dringend ein Wechsel empfohlen, ohne die Kompetenz von Breidenbach insgesamt in Frage zu stellen! Die Gefahr von Betriebsblindheit und daraus resultierenden möglichen, unerkannten Risiken nimmt mit jedem Jahr weiter zu. TOP 6 Änderung von § 3 der Satzung (Geschäftsjahr) Zustimmung Begründung: Gegen einen Parallelverlauf der Geschäftsjahre von Holding und Tochtergesellschaften ist grundsätzlich nichts einzuwenden. Allerdings stellt sich die Frage, warum der Wechsel zum Kalenderjahr und nicht umgekehrt in die bisherige Struktur gewählt wurde. Da die Tochtergesellschaften ihrerseits nicht börsennotiert sind, wäre der Aufwand hier ggf. überschaubar gewesen und hätte keine Zustimmung der HV benötigt. Zudem muss die GESCO AG künftig ihre HV damit im Mai abhalten, was aus Sicht der Aktionäre ungünstig ist, weil hier traditionell die meisten HVs stattfinden. Der Charakter der "Off-Season"-HV geht damit leider verloren. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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