TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts für die Gesellschaft und den Konzern einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 Keine Abstimmung erforderlich TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2018 Zustimmung Begründung: Für den Fall das Szenario 2.1 eintritt, ist es eine sinnvolle Entscheidung eine deutlich geringere Dividende auszuschütten um in die Zukunftstechnologie 5G zu investieren. Für den Fall das 2.2 eintritt ist dem Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zuzustimmen, da sich die Ausschüttungsquote im Rahmen der von der SDK geforderten Ausschüttung bewegt. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands Zustimmung Begründung: Im vergangenen Geschäftsjahr wurden die gesteckten Ziele im Wesentlichen erreicht. Mit dem aktuellen Vorstand ist die Gesellschaft gut für die Zukunft aufgestellt. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats Zustimmung Begründung: Der AR hielt im GJ 2018 fünf Sitzungen ab. Ausweislich des Berichts des Aufsichtsrates scheint dieser hinreichend seinen Kontroll- und Beratungsfunktionen nachgekommen zu sein. Eines der Mitglieder konnte an einer der Sitzungen nicht teilnehmen. Eine genaue Begründung fehlt und wird auf der HV erfragt. TOP 5 Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019 sowie, für den Fall einer prüferischen Durchsicht, des Prüfers für unterjährige Finanzberichte für das Geschäftsjahr 2019 sowie für das erste Quartal des Geschäftsjahrs 2020 Ablehnung Begründung: Gegen die Wahl von E&Y bestehen Bedenken. Die Kosten der Abschlussprüfung beliefen sich im vergangenen Jahr auf 4.585 T€. Die Aufwendungen für weitere Leistungen betrugen etwa 2.242 T€ und liegen über dem in den SdK Richtlinien als Grenzwert festgelegten 25 % der Prüfungskosten ab dem die Unabhängigkeit des Prüfungsergebnisses nicht mehr gewährleistet scheint. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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