Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 15.05.2019



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TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2018, des zusammengefassten Lageberichts des Vorstands für die Elmos Semiconductor Aktiengesellschaft und für den Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Abstimmungsverhalten: Ja

 

Begründung: Die Dividende soll von 40 auf 52 Cent/Aktie angehoben werden. Damit werden ca. 29 % des Konzerngewinns i.H.v. 1,79 Euro/Aktie und ausgeschüttet. Die Ausschüttungsquote liegt somit unter der von der SdK grundsätzlich geforderten Bandbreite von 40 bis 60 %. Auf Grund des starken Wachstumskurses mit entsprechendem Investitionsaufwand kann dem Dividendenvorschlag zugestimmt werden.

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018

 

Abstimmungsverhalten: Ja

 

Begründung: Der Vorstand hat die eigenen Ziele übererfüllt, die Wachstumsgeschwindigkeit erhöht und die Gesellschaft gut für die Zukunft aufgestellt.

 

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018

 

Abstimmungsverhalten: Ja

 

Begründung: Ausweislich des Berichts des Aufsichtsrats ist dieser seinen Pflichten zu Aufsicht und Beratung des Vorstandes hinreichend nachgekommen.

 

TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019 und des Prüfers für die prüferische Durchsicht des Zwischenberichts für das erste Halbjahr des Geschäftsjahres 2019

 

Abstimmungsverhalten: Nein

 

Begründung: Warth&Klein prüft den Konzern seit sechs Jahren und ist grundsätzlich hinreichend geeignet und qualifiziert die Abschlussprüfung vorzunehmen. Jedoch wird die von der SdK geforderte Trennung von Abschlussprüfung und Beratung wieder nicht eingehalten. So entfallen von der um ca. 6 % gestiegenen Gesamtvergütung von 314.000,- Euro 70.000,- (2017: 74.000,-) und somit ca. 29 % auf Steuerberatungsleistungen. Damit machen diese Vergütungsbestandteile mehr als die von der SdK als gerade noch unbedenklich angesehenen 25 % der Vergütung für Abschlussprüfungsleistungen aus, weshalb die Unabhängigkeit der Prüfung als nicht uneingeschränkt gewährleistet angesehen werden kann.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 

 



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