TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts (einschließlich der Erläuterungen zu den Angaben nach § 289a Abs. 1 Handelsgesetzbuch) für das Geschäftsjahr 2018/19, des gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts (einschließlich der Erläuterungen zu den Angaben nach § 315a Abs. 1 Handelsgesetzbuch) für das Geschäftsjahr 2018/19 und des Berichts des Aufsichtsrats Keine Abstimmung erforderlich TOP 2 Verwendung des Bilanzgewinns Zustimmung Begründung: Die Verwaltung schlägt eine Kürzung der Dividende um 40% von € 0,25 auf € 0,15 vor. Da das Ergebnis aber um 59% gesunken ist, steigt die Ausschüttungsquote von 43% auf 62%. In Hinblick auf eine gestiegene Eigenkapitalquote von 77% (Vorjahr 75%) und dass CropEnergies ein Netto Guthaben von € 37 Mio hat, wäre trotzdem eine höhere Dividende problemlos möglich gewesen. Die Ausschüttungsquote von 62% ist akzeptabel, selbst wenn man die hohe Preisvolatilität der Beschaffungs- und Absatzmärkte und damit potentieller Schwankungen des Ergebnisses, berücksichtigt und auch wenn man bedenkt, dass CropEnergies Reserven aufbauen muss, um zukünftig in neue und teure Produktionstechnologien investieren zu können. Auf der einen Seite drückt die gestiegene Quote eine gewisse Kontinuität und Zuversicht aus, auf der anderen Seite würde eine höhere Ausschüttung nicht dem unsicheren Umfeld gerecht werden. TOP 3 Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018/19 Zustimmung Begründung: In Anbetracht stark schwankender Rohstoff- und Ethanolpreise hat sich CropEnergies immer noch gut geschlagen. Trotz weiter schwierigen Marktbedingungen erwartet das Management auch im laufenden Jahr positive Ergebnisse. Die technische und strategische Positionierung hat sich weiter verbessert. So kann das Unternehmen inzwischen die Produktionskapazitäten recht flexibel an Preisschwankungen anpassen. Als einer der größten Ethanolproduzenten hat CropEnergies weiterhin seinen politischen Einfluss genutzt, um die positiven Umweltfaktoren von Bioethanol herauszustellen. TOP 4 Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018/19 Zustimmung Begründung: Strategisch ist Cropenergies auch in einem schwierigen Marktumfeld gut positioniert. CropEnergies hat Netto Cash von € 37 Mio. und die Finanzierungssituation ist mehr als solide. Der Aufsichtsrat scheint seinen Beratungs- und Kontrollpflichten nachgekommen zu sein. TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019/20 sowie des Prüfers für eine etwaige prüferische Durchsicht von unterjährigen Finanzinformationen Ablehnung Begründung: Die Höhe der unveränderten Gebühren von € 129 Tsd. ist angemessen und profitiert von der Zusammenarbeit mit der Muttergesellschaft Südzucker. Steuerberatungs- und sonstige nicht-Bestätigungsleistungen wurden nicht erbracht. Jedoch prüft PWC seit 2006/07 so dass die von der SdK geforderte 10-jährige Höchstprüfdauer, von der ab die Unabhängigkeit der Prüfung als gefährdet gesehen werden kann, überschritten ist. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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