TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2018, des gebilligten Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB für das Geschäftsjahr 2018 Keine Abstimmung erforderlich TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 2018 Zustimmung Begründung: Die Dividende soll sich von 0,22 auf 0,12 €/Aktie reduzieren. Auf Grund des reduzierten Konzernergebnisses je Aktie von 0,37 auf 0,24 €/Aktie beträgt die Ausschüttungsquote 50 %. Damit wird - wie in den Abstimmungsrichtlinien der SdK gefordert – weiterhin die Hälfte des Konzerngewinns an die Aktionäre ausgeschüttet. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018 Zustimmung Begründung: Trotz des erheblichen Gewinnrückgangs kann der Vorstand entlastet werden, da dieser im Wesentlichen in einmaligen Abschreibungen und erhöhtem Investitionsaufwand begründet ist und die Gesellschaft insgesamt gut für die Zukunft aufgestellt zu sein scheint. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 Zustimmung Begründung: Der AR hielt im GJ 2018 fünf Sitzungen ab. Ausweislich des Berichts des Aufsichtsrates scheint dieser hinreichend seinen Kontroll- und Beratungsfunktionen nachgekommen zu sein. Alle Mitglieder des Aufsichtsrates waren an allen Sitzungen vollständig anwesend. TOP 5 Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019 Zustimmung Begründung: Gegen die Wahl von E&Y bestehen keine Bedenken. Die Kosten der Abschlussprüfung beliefen sich im vergangenen Jahr auf 243 T€. Die Aufwendungen für weitere Leistungen betrugen etwa 33 T€ und liegen noch unter dem in den SdK Richtlinien als Grenzwert festgelegten 25 % der Prüfungskosten ab dem die Unabhängigkeit des Prüfungsergebnisses nicht mehr gewährleistet scheint. TOP 6 Genehmigtes Kapital; Schaffung eines genehmigten Kapitals sowie entsprechende Satzungsänderung Ablehnung Begründung: Grundsätzlich ist ein genehmigtes Kapital i.H.v. bis zu 10 % des Grundkapitals zustimmungsfähig. Ausweislich § 4 Abs. 4 der Satzung der Gesellschaft besteht jedoch bereits ein bedingtes Kapital i.H.v. 50 % des Grundkapitals. Nach den Abstimmungsrichtlinien der SdK sind sämtliche Vorratskapitalia zu addieren. Demnach werden durch die Beschlussvorlage die in den Abstimmungsrichtlinien zum Schutz der Aktionäre vor zu starker Verwässerung festgelegten Grenzwerte überschritten, weshalb mit Nein gestimmt wird. TOP 7 Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in § 8 Abs. 1 Zustimmung Begründung: Der bisherige Aufsichtsrat bestand gem. Satzung aus drei Mitgliedern. Durch die Anpassung der Satzung wird dieser um ein weiteres Mitglied auf 4 Mitglieder erweitert. TOP 8 Beschlussfassung über die Neuwahl von Aufsichtsratsmitgliedern Zustimmung Begründung: Die Kandidaten scheinen hinreichend qualifiziert und zeitlich verfügbar, ein overbording liegt nicht vor. TOP 9 Beschlussfassung über die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats Ablehnung Begründung: Da die Unternehmensergebnisse unter Führung des Vorstands erwirtschaftet werden und nicht von seinem Kontrollorgan, dem AR, ist eine variable Vergütung des AR nach den Abstimmungsrichtlinien der SdK nicht sinnvoll. Die Vergütung des Kontrollgremiums sollte nicht am kurzfristigen Unternehmenserfolg orientiert sein und ausschließlich aus einer Festvergütung bestehen. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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