TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Biotest AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2018, des Lageberichts für die Biotest AG und den Konzern, des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB Keine Abstimmung erforderlich TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Ablehnung Begründung: Wie auch im letzten Jahr befürwortet die SdK den Ausfall der Dividende grundsätzlich, so dass dann, nach 2-jährigem Ausfall, das Stimmrecht für die Vorzugsaktionäre aufleben würde. Der Wert des Stimmrechts wäre sicher höher anzusetzen, als die vorgeschlagene Dividende von € 0,04 je Vorzugsaktie. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017 Zustimmung Begründung: Für das Jahr 2016 hatte die SdK die Entlastung verweigert, vor allem weil die Vorstände die Zahlung einer Vorzugsdividende mittrugen, aber auch weil jemand für die schlechte Entwicklung Verantwortung tragen muss. Grundsätzlich hat sich zwar nichts geändert, aber im gegebenen Rahmen haben die Vorstände im laufenden Jahr ihre Aufgaben erfüllt. Die strategische Positionierung – ohne den Großaktionär Creat – ist zwar nicht besonders vielversprechend, lässt sich aber im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten kaum ändern. Es scheint, dass der Vorstand versucht, die Fortführung des Unternehmens in einem sehr schwierigen und hoch riskanten Umfeld zu ermöglichen. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 Zustimmung Begründung: Ähnlich wie bei den Vorständen hat die SdK die Entlastung der Aufsichtsräte im Jahr 2016 verweigert. Die strategische Positionierung hat sich zwar nicht deutlich verbessert, aber zumindest wurde der laufende Betrieb und die Fortführung des Unternehmens entsprechend begleitet. Der Aufsichtsrat scheint in dieser Hinsicht seinen Kontrollpflichten nachgekommen zu sein. TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019 Ablehnung Begründung: Die gesamte Höhe des reinen Prüfhonorars von € 0,7 Mio. (2017 € 0,7 Mio) ist in Anbetracht der Größe des Unternehmens akzeptabel. Sonstige Leistungen spielen keine größere Rolle. Der Prüfer hat vor 7 Jahren gewechselt, so dass insgesamt die Unabhängigkeit der Prüfung gewährleistet zu sein scheint. In dem gesamten ausgewiesenen Honorar von € 2,4 Mio sind jedoch € 1,7 Mio auf Sonderprüfungen entfallen. Obwohl diese vom Mutterunternehmen (Creat) bezahlt wurden sieht die SdK das Risiko, dass die Unabhängigkeit der „normalen“ Prüfung, in Anbetracht eines sehr hohen Sonderhonorars von € 1,7 Mio. nicht mehr gewährleistet ist. TOP 6 Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden genehmigten Kapitals und Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals und entsprechende Ergänzung der Satzung Ablehnung Begründung: Biotest hat aktuell ein Gesellschafterdarlehen in Höhe von € 290 Mio., das bis zum 30.04.2020 zurückgezahlt oder durch andere Maßnahmen ersetzt werden muss. Aus heutiger Sicht reicht der freie Cashflow nicht zur Rückführung dieses Darlehens aus. Von daher kann die SdK die Schaffung eines genehmigten Kapitals nachvollziehen, um die Liquidität und den Fortbestand des Unternehmens zu sichern. Allerdings könnte diese Ermächtigung auch dazu führen, dass die freien Aktionäre zu schlechten Konditionen aus dem Unternehmen herausgedrängt werden. Da der gesamte Ermächtigungsrahmen bis zu 50% des bestehenden Kapitals, auch gegen Sacheinlage, umfasst ist hier ein großer Gestaltungsspielraum zu Lasten der freien Aktionäre möglich. Sollte eine Kapitalerhöhung in diesem Ausmaß nötig sein, ist es gerechtfertigt, die freien Aktionäre gesondert und mit einem detaillierten Plan um die Zustimmung zu bitten. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abestimmungsverhalten abgewichen werden.
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