TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts (einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289a Abs. 1 HGB) für das Geschäftsjahr 2018 und des gebilligten Konzernabschlusses, des Konzernlageberichts (einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 315a Abs. 1 HGB) für das Geschäftsjahr 2018 und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 Keine Abstimmung erforderlich TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2018 Zustimmung Begründung: Das Unternehmen erwirtschaftete in 2018 einen Konzernjahresfehlbetrag. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018 a) Herr Dr. med. Markus-Michael Küthmann Ablehnung Begründung: Die SdK bewertet die Tätigkeit des Vorstandes als Team. Das Unternehmen generierte 2018 zwar gestiegene Umsatzerlöse, aber die betrieblichen Aufwendungen haben sich überproportional erhöht. Insgesamt musste ein Jahresfehlbetrag ausgewiesen werden. Es gibt im dürftigen Geschäftsbericht keinerlei Hinweise auf Gegenmaßnahmen, welche 2019 zu einer günstigeren Prognose führen könnten. b) Herr Dipl.-Oec. Lothar Lotzkat Ablehnung Begründung: Siehe 3a TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 a) Herr Dipl.-Oec. Jörg Karsten Leue Ablehnung Begründung: Die SdK bewertet den Aufsichtsrat als Team. Ausweislich des AR-Berichtes fanden vier Präsenzsitzungen statt. Der Vorstand wurde kontrolliert und beraten, der Bericht des Abschlussprüfers geprüft und gebilligt. Jedoch war der AR trotz beschlossener Planung nicht in der Lage, die Abschlussprüfung neu auszuschreiben und zu mandatieren, womit einer der wichtigsten Aufgaben eines Aufsichtsrates nicht erledigt wurde. b) Frau RA Doris Mücke Ablehnung Begründung: Siehe 4a c) Herr Dipl.-Oec., Ing. Sigurd Roch Ablehnung Begründung: Siehe 4a TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019 Ablehnung Begründung: Die Kurt Heller GmbH prüft seit 2003, also weit mehr als 10 Jahre (SdK-Richtlinie). Des Weiteren beträgt der Anteil für abschlussfremde Leistungen weit mehr als 25% vom Honorar für die Abschlussleistungen, was aufgrund von kommerziellen Interessen die Neutralität der Abschlussprüfung gefährden könnte. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
|