TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der PNE AG zum 31. Dezember 2018, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2018, des zusammengefassten Lageberichts für die PNE AG und den Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 Keine Abstimmung erforderlich TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2018 Zustimmung Begründung: Die Ausschüttung einer Dividende für das Geschäftsjahr 2018, in dem ein Jahresverlust erwirtschaftet wurde und sogar der operative Cashflow negativ war, ist angemessen. Die Gesellschaft verfügt über eine solide Bilanzsituation mit einer Eigenkapitalquote von rund 47% und verfügt mit rund 130 Mio. € liquiden Mitteln zum 31.12.2018 auch über die nötige Liquidität, um diese Ausschüttung leisten zu können. Es spricht also nichts dagegen, auch für ein Jahr, in dem kein Gewinn erzielt wurde, eine Dividende auszuschütten. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018 a) Markus Lesser Zustimmung Begründung: Die Gesellschaft ist als Projektentwickler gut aufgestellt. das operative Geschäft hat in 2018 auch einen über dem Plan liegenden EBIT-Beitrag von 18,5 Mio. Euro geliefert. Aufgrund willkürlich geänderter Rahmenbedingungen im Offshore-Markt, musste der Vorstand jedoch Wertberichtigungen auf den Wertansatz von drei Offshore-Projekten vornehmen. Da zwar gegen diesen Eingriff Verfassungsbeschwerde eingelegt wurde, jedoch deren Ausgang nicht abzusehen ist, konnten keine entsprechenden Schadensersatzansprüche aktiviert werden. Generell scheint die Gesellschaft in einem Zukunftsmarkt gut aufgestellt zu sein. Es gibt keine erkennbaren Gründe, dem Vorstand die Entlastung zu verweigern. b) Jörg Klowat Zustimmung Begründung: Die Gesellschaft ist als Projektentwickler gut aufgestellt. das operative Geschäft hat in 2018 auch eine über dem Plan liegenden EBIT-Beitrag von 18,5 Mio. Euro geliefert. Aufgrund willkürlich geänderter Rahmenbedingungen im Offshore-Markt, musste der Vorstand jedoch Wertberichtigungen auf den Wertansatz von drei Offshore-Projekten vornehmen. Da zwar gegen diesen Eingriff Verfassungsbeschwerde eingelegt wurde, jedoch deren Ausgang nicht abzusehen ist, konnten keine entsprechenden Schadensersatzansprüche aktiviert werden. Generell scheint die Gesellschaft in einem Zukunftsmarkt gut aufgestellt zu sein. Es gibt keine erkennbaren Gründe, dem Vorstand die Entlastung zu verweigern. c) Kurt Stürken Zustimmung Begründung: Die Gesellschaft ist als Projektentwickler gut aufgestellt. Das operative Geschäft hat in 2018 auch einen über dem Plan liegenden EBIT-Beitrag von 18,5 Mio. Euro geliefert. Aufgrund willkürlich geänderter Rahmenbedingungen im Offshore-Markt, musste der Vorstand jedoch Wertberichtigungen auf den Wertansatz von drei Offshore-Projekten vornehmen. Da zwar gegen diesen Eingriff Verfassungsbeschwerde eingelegt wurde, jedoch deren Ausgang nicht abzusehen ist, konnten keine entsprechenden Schadensersatzansprüche aktiviert werden. Generell scheint die Gesellschaft in einem Zukunftsmarkt gut aufgestellt zu sein. Es gibt keine erkennbaren Gründe, dem Vorstand die Entlastung zu verweigern. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 a) Per Hornung Pedersen Zustimmung Begründung: In insgesamt 12 Sitzungen und mehreren Ausschusssitzungen hat der Aufsichtsrat die Arbeit des Vorstands überwacht. Er stand diesem auch beratend zur Seite. Es sind keinerlei Pflichtverletzungen oder ähnliches bekannt, die gegen eine Entlastung sprechen würden. Daher kann diese erteilt werden. b) Dr. Jens Kruse Zustimmung Begründung: In insgesamt 12 Sitzungen und mehreren Ausschusssitzungen hat der Aufsichtsrat die Arbeit des Vorstands überwacht. Er stand diesem auch beratend zur Seite. Es sind keinerlei Pflichtverletzungen oder ähnliches bekannt, die gegen eine Entlastung sprechen würden. Daher kann diese erteilt werden. c) Marcel Egger Zustimmung Begründung: In insgesamt 12 Sitzungen und mehreren Ausschusssitzungen hat der Aufsichtsrat die Arbeit des Vorstands überwacht. Er stand diesem auch beratend zur Seite. Es sind keinerlei Pflichtverletzungen oder ähnliches bekannt, die gegen eine Entlastung sprechen würden. Daher kann diese erteilt werden. d) Dr. Isabella Niklas Zustimmung Begründung: In insgesamt 12 Sitzungen und mehreren Ausschusssitzungen hat der Aufsichtsrat die Arbeit des Vorstands überwacht. Er stand diesem auch beratend zur Seite. Es sind keinerlei Pflichtverletzungen oder ähnliches bekannt, die gegen eine Entlastung sprechen würden. Daher kann diese erteilt werden. e) Andreas Rohardt Zustimmung Begründung: In insgesamt 12 Sitzungen und mehreren Ausschusssitzungen hat der Aufsichtsrat die Arbeit des Vorstands überwacht. Er stand diesem auch beratend zur Seite. Es sind keinerlei Pflichtverletzungen oder ähnliches bekannt, die gegen eine Entlastung sprechen würden. Daher kann diese erteilt werden. f) Florian Schuhbauer Zustimmung Begründung: In insgesamt 12 Sitzungen und mehreren Ausschusssitzungen hat der Aufsichtsrat die Arbeit des Vorstands überwacht. Er stand diesem auch beratend zur Seite. Es sind keinerlei Pflichtverletzungen oder ähnliches bekannt, die gegen eine Entlastung sprechen würden. Daher kann diese erteilt werden. TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019 Zustimmung Begründung: Deloitte gehört zu den weltweit führenden Wirtschaftsprüfungsgesellschaften. Es spricht grundsätzlich nichts gegen deren Wiederwahl. Da Deloitte jedoch bereits seit Bestehen der Gesellschaft in der heutigen Form die Prüfung vornimmt, sollte im kommenden Geschäftsjahr über einen Wechsel des Prüfungsunternehmens nachgedacht werden. TOP 6 Wahl des Prüfers für die prüferische Durchsicht von unterjährigen Abschlüssen und Berichten für das Geschäftsjahr 2019 und das erste Quartal des Geschäftsjahrs 2020 Zustimmung Begründung: Deloitte gehört zu den weltweit führenden Wirtschaftsprüfungsgesellschaften. Es spricht grundsätzlich nichts gegen deren Wiederwahl. Da Deloitte jedoch bereits seit Bestehen der Gesellschaft in der heutigen Form die Prüfung vornimmt, sollte im kommenden Geschäftsjahr über einen Wechsel des Prüfungsunternehmens nachgedacht werden. TOP 7 Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds Zustimmung Begründung: Frau Dr. Zapreva verfügt über Kenntnisse in der Branche der erneuerbaren Energien und ist ausweislich ihres beruflichen Hintergrunds eine ideale Kandidatin für den Aufsichtsrat der Gesellschaft. Ihre Wahl wird ausdrücklich begrüßt. TOP 8 Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG einschließlich der Ermächtigung zum Ausschluss von Andienungs- und Bezugsrechten sowie zur Einziehung erworbener eigener Aktien und Kapitalherabsetzung, sowie über die Aufhebung der bestehenden Ermächtigung Ablehnung Begründung: Die Gesellschaft verfügt bereits über umfangreiche Kapitalvorratsbeschlüsse (Genehmigtes Kapital 2017 & Bedingtes Kapital 2017). Die im Wege dieses Beschlusses zurückgekauften Aktien könnten auch zum Erwerb von Vermögensgegenständen im Wege der Sacheinlage verwendet werden. Daher würde der Beschluss den Handlungsspielraum des Vorstands, die bestehenden Aktionäre zukünftig zu verwässern, nochmals vergrößern. Diesem Beschlussvorschlag kann daher in dieser Form nicht zugestimmt werden. TOP 9 Sonderprüfungsbericht von Herrn Rechtsanwalt Tino Sekera-Terplan über das Ergebnis der durch die Hauptversammlung vom 23. Oktober 2015 beschlossenen Sonderprüfung zu den Vorgängen hinsichtlich der Vergütungen und Ausgaben von Organmitgliedern Keine Abstimmung erforderlich Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
|