TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2018, des Zusammengefassten Lageberichts für das Geschäftsjahr 2018 nebst dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 des Handelsgesetzbuches, des Gewinnverwendungsvorschlags des Vorstands sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 Keine Abstimmung erforderlich TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Zustimmung Begründung: Die Ausschüttung liegt über dem Konzernergebnis und somit außerhalb der von der SDK angestrebten 40-60% des Konzernergebnisses. Aufgrund eines hohen Cashbestandes und mangelnder Anlagealternativen ist die hohe Ausschüttung an die Aktionäre gerechtfertigt. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018 Zustimmung Begründung: Der Vorstand hat im Umfeld mit regualatorischen Unwägbarkeiten seine Aufgaben gewissenhaft wahrgenommen. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 Zustimmung Begründung: Der Aufsichtsrat hat 5 mal getagt. An den Sitzungen haben jeweils alle AR-Mitglieder teilgenommen. TOP 5 Beschlussfassung über die Bestellung des Abschluss- und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019 sowie des Prüfers für eine prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts 2019 und von Zwischenfinanzberichten Enthaltung Begründung: Abschluss- und Konzernabschlussprüfer sind seit 2006 mit der Prüfung betraut. Aus Gründen der Objektivität sollten diese nach 10 Jahren ausgetauscht werden. Begründet wird dieses mit der hohen fachlichen Branchenexpertise, die nicht häufig anzutreffen ist. Auf der anderen Seite wurde die Person des Prüfers letztmalig im Jahr 2017 ausgetauscht. TOP 6 Wahlen zum Aufsichtsrat Zustimmung Begründung: Gründe gegen die Wahl von Herrn Jean-Laurent Nabet sind nicht ersichtlich. Er scheint die notwendige fachliche Eignung mitzubringen. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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