TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der BAVARIA Industries Group AG und des gebilligten Konzernabschlusses, jeweils zum 31. Dezember 2018, des Konzernlageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 Keine Abstimmung erforderlich TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Ablehnung Begründung: Das Management schlägt vor den Bilanzgewinn in voller Höhe auf neue Rechnung vorzutragen und keine Dividende auszuschütten. Die SdK empfiehlt grundsätzlich die Ausschüttung einer Quote von 40-60% des Konzernjahresüberschusses. Es sind keine Gründe ersichtlich, warum die Aktionäre nicht angemessen am Gewinn der Gesellschaft beteiligt werden sollen. Dieser vom Vorstand unbegründete und somit intransparente Vorschlag ist eine Zumutung für die Aktionäre. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018 Ablehnung Begründung: Die Arbeit des Vorstands ist gekennzeichnet von Intransparenz und zahlreichen Verstößen gegen eine gute Corporate Governance, u.a. keine Veröffentlichung einer Prognose und keine Nennung von IR-Aktivitäten. Somit fehlt größtenteils überhaupt die Basis, um eine notwendige Einsicht zu bekommen. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 Ablehnung Begründung: Die Arbeit des Aufsichtsrat ist ebenfalls von Intransparenz und zahlreichen Verstößen gegen eine gute Corporate Governance gekennzeichnet, u.a. kein aussagekräftiger Aufsichtsratsbericht, keine Angaben zum Anteilsbesitz, keine Nennung von Mandaten der Organmitgliedern, kein Kompetenzprofil, keine Ziele der Zusammensetzung, keine Offenlegung des Vergütungssystems von Vorstand und Aufsichtsrat. TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers der Gesellschaft jeweils für das Geschäftsjahr 2019 Zustimmung Begründung: Seit 2015 ist die Mazars GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft der Abschlussprüfer der Gesellschaft. Es bestehen neben den Abschlussprüfungsleistungen keine weiteren Beratungsleistungen. Bedenken hinsichtlich der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers liegen somit nicht vor. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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