TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der ATOSS Software AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2018, der Lageberichte der ATOSS Software AG und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2018, des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1 sowie 315a Abs. 1 HGB Keine Abstimmung erforderlich TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Zustimmung Begründung: Die Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 4 Euro je Aktie ist sehr erfreulich, vor allem weil darin eine Sonderausschüttung von 2,60 € enthalten ist. Es werden 67 % des Bilanzgewinns ausgeschüttet, die SdK fordert in der Regel eine Ausschüttungsquote in Höhe von mindestens 40%. Somit kann dem Beschlussvorschlag zugestimmt werden TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018 Zustimmung Begründung: Das Unternehmen hat sich in den letzten Jahren sehr gut entwickelt und die Gesellschaft ist für die Zukunft entsprechend aufgestellt. Ebenfalls werden die Aktionäre fair am Unternehmenserfolg beteiligt. Es gibt daher keinen ersichtlichen Grund, den Vorstand nicht zu entlasten. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 Zustimmung Begründung: Der Aufsichtsrat hat in insgesamt vier Sitzungen die Arbeit des Vorstands überwacht und stand diesem auch beratend zur Seite. Die Entwicklung der Gesellschaft in den letzten Jahren, spricht für die gute Arbeit des Aufsichtsrates. Es gibt keinen Grund, die Entlastung zu verweigern. TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019 Zustimmung. Begründung: Dem TOP kann zugestimmt werden, nachdem PWC zum ersten Mal als Anschlussprüfer bestellt wird und über die Kompetenzen verfügen, die ATOSS zu prüfen. TOP 6 Beschlussfassung über die Wahl zum Aufsichtsrat Zustimmung Begründung: Die drei Kandidaten waren bereits als Aufsichtsräte für die Gesellschaft tätig und haben somit genug Erfahrung, um die Funktion auszufüllen. Ferner sind keine Gründe zu finden, weshalb die drei Kandidaten nicht weiterhin als Aufsichtsräte tätig sein sollten. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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