Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 19.07.2019



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TOP 1 Vorlage des vom Aufsichtsrat gebilligten Jahresabschlusses der AURELIUS Equity Opportunities SE & Co. KGaA zum 31. Dezember 2018, des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2018, des zusammengefassten Lageberichts und Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2018 sowie des Berichts des Aufsichtsrats der AURELIUS Equity Opportunities SE & Co. KGaA für das Geschäftsjahr 2018; Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses der AURELIUS Equity Opportunities SE & Co. KGaA zum 31. Dezember 2018

 

Zustimmung

 

Begründung: Gemäß der Rechtsform wird der Jahresabschluss von der Hauptversammlung festgestellt. Die SdK stimmt der Feststellung des von KPMG geprüften Abschlusses zu. Es wird jedoch kritisiert, dass seitens KPMG keine Prüfungsschwerpunkte angegeben sind. Zudem wurde wegen des Verzichts auf individualisierte Offenlegung nach IFRS 5.59ff und IFRS 8.23 lediglich ein eingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt.

 

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2018

 

Ablehnung

 

Begründung: Es liegt ein Gegenantrag seitens der Verwaltung vor, aufgrund des erfolgreichen Verkaufs der Solidus-Gruppe eine Dividende von 3,00 Euro je Aktie auszuschütten. Die SdK hält die Gewinnbeteiligung für angemessen und stimmt dem Gegenantrag der Verwaltung für die Ausschüttung einer Dividende von 3,00 Euro je Aktie zu.

 

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der persönlich haftenden Gesellschafterin AURELIUS Management SE für das Geschäftsjahr 2018

 

Ablehnung

 

Begründung: Der Vorstand erfüllt hinsichtlich Berichterstattung und Unternehmensführung zahlreiche Mindeststandards unzureichend oder gar nicht. Bis zum Jahr 2015 wurde sich noch freiwillig zum Deutschen Corporate Governance Kodex bekannt und eine Erklärung veröffentlicht. Seit dem Jahr 2015 wurde dies unterlassen. Beispielhaft verschlechterte sich in der Folge zunehmend die Transparenz und die Berichterstattung. Erneut gibt es vom Abschlussprüfer nur einen eingeschränkten Bestätigungsvermerk. Die Aktien werden im Börsensegment m:access gehandelt, der keinen organisierten bzw. geregelten Markt darstellt. Dadurch werden die Aktien von Aurelius im Sinne des Aktiengesetzes nicht als börsennotiert angesehen. Ein Wechsel an einen organisierten und geregelten Markt wird gefordert, damit das Management der Unternehmensgröße nach angemessenen Standards einhält.

 

 

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018

 

Ablehnung

 

Begründung: Der Aufsichtsrat ist zum großen Teil für die Intransparenz und mangelhafte Corporate Governance verantwortlich. Insbesondere wird die Vorstandsvergütung kritisiert. Im Jahr 2017 wurde aufgrund von 7 Exits eine variable Vergütung in Höhe von 92,3 Mio. Euro gezahlt. Im Jahr 2018 wurde bei keinem Exit eine variable Vergütung von 9,7 Mio. Euro gezahlt. Die Zusammensetzung und Höhe sind erneut für Außenstehende nicht nachvollziehbar. Zudem ist es fragwürdig, ob das Management die Gesamtbezüge nach §314 Abs. 1 Nr. 6a HGB richtig angibt. Kritisiert wird in diesem Zusammenhang auch die langfristig stark ansteigende variable Vergütung im Bezug zu dem im gleichen Zeitraum stark abnehmenden Anteilsbesitz des Vorstands, was zunehmend zu einer größeren Diskrepanz zwischen Vorstand- und Aktionärsinteressen führt. Weitere Corporate-Governance Mängel sind unter anderem: kein Kompetenzprofil, keine Ziele der Zusammensetzung, keine Bildung von Ausschüssen, Aufsichtsratsmitglieder mit Zugehörigkeitsdauer über 10 Jahre, keine Veröffentlichung einer Entsprechenserklärung. Die genannten Punkte sollten laut Einschätzung der SdK bei einem Unternehmen in der Größe von Aurelius gegeben sein.

 

 

TOP 5 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Gesellschafterausschusses für das Geschäftsjahr 2018

 

Ablehnung

 

Begründung: Das Bestehen eines Gesellschafterausschusses neben dem Aufsichtsrat sollte eine doppelte Kontrollstruktur darstellen. Die Effizienz dieser wird bei Aurelius beeinträchtigt, indem Herr Holger Schulze in beiden Gremien vertreten ist. Es gibt zudem keinerlei Berichtserstattung über die Arbeit des Gesellschafterausschusses. Allein dadurch ist eine Bewertung der Arbeit nicht möglich und eine Entlastung kann nicht erteilt werden.

 

 

TOP 6 Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019

 

Zustimmung

 

Begründung: Sowohl hinsichtlich fachlicher Expertise, als auch hinsichtlich Unabhängigkeit, sind laut den Abstimmungsrichtlinien der SdK keine Gründe erkennbar, die gegen eine Wiederwahl von KPMG sprechen.

 

 

TOP 7 Beschlussfassung über die Aufhebung des Genehmigten Kapitals 2015/I, die Schaffung eines Genehmigten Kapitals 2019/I mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts sowie über die entsprechende Satzungsänderung

 

Ablehnung

 

Begründung: Die Beschlussvorlage des Vorstands sieht einen Kapitalvorratsbeschluss bis zu 50 % des Grundkapitals vor, mit der Möglichkeit das Bezugsrecht auch gegen Sacheinlage auszuschließen. Aufgrund der Höhe, der Ausgestaltung und des fehlenden Vertrauens durch die mangelhafte Corporate Governance und Instransparenz wird ein solcher Kapitalvorratsbeschluss nicht unterstützt.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.