Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 23.05.2019



Firmendetails anzeigen





 Dieses Dokument ausdrucken



TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses der Amadeus FiRe AG für das Geschäftsjahr 2018 sowie des gemeinsamen Lageberichts für die Amadeus FiRe AG und den Amadeus FiRe Konzern einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Abstimmungsverhalten: Ja

Begründung: Wie gewohnt steigt die Dividende, diesmal von 3,96 Euro im Vorjahr auf nunmehr 4,66 Euro. Die Ausschüttungsquote liegt bei 100 %.

 

 

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018

 

Abstimmungsverhalten: Ja

Begründung: Der Vorstand macht alles richtig. Schon seit Jahren steigen der Kurs und die Dividende.

 

 

 

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018

 

Abstimmungsverhalten: Ja

Begründung: Vorstand und Aufsichtsrat arbeiten eng und vertrauensvoll zusammen. Alle wichtigen Entscheidungen werden im Aufsichtsrat behandelt.

 

 

 

TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019

 

Abstimmungsverhalten: Nein

Begründung: Der Abschlussprüfer hat im abgeschlossenen Geschäftsjahr insgesamt 35,80% an sonstigen Leistungen gemessen am Abschlussprüfungshonorar erbracht. Damit ist die Unabhängigkeit der Abschlussprüfung nicht mehr gewährleistet und dem Vorschlag die Zustimmung zu versagen.

 

 

 

TOP 6 Beschlussfassung über die Billigung des Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder

 

Abstimmungsverhalten: Ja

Begründung: Das System sieht neben der Festvergütung für die Mitglieder des Vorstands eine jährlich zu zahlende Ergebnistantieme, die auf der Grundlage des EBITA des jeweiligen Geschäftsjahres berechnet wird, und ein Long Term Incentive (LTI) vor, das ebenfalls auf der Basis des EBITA und der Entwicklung des Aktienkurses gezahlt werden soll. Dabei soll der aktienkursbasierte Teil der LTI erst nach Ablauf des Vorstandsvertrags zur Auszahlung kommen.

 

 

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 

 



 Dieses Dokument ausdrucken


Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.