TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses sowie des zusammengefassten Lageberichts für die KUKA Aktiengesellschaft und den Konzern, einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289a Abs. 1 HGB sowie § 315a Abs. 1 HGB, für das Geschäftsjahr 2018; Vorlage des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 Keine Abstimmung erforderlich TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Zustimmung Begründung: Eine Ausschüttung von 0,30 Euro pro Aktie entspricht einer Ausschüttungsquote von 72 Prozent, gemessen am Konzernergebnis. Diese liegt über der von der SdK geforderten Obergrenze von 60 Prozent, erscheint jedoch im Lichte der Dividendenkontinuität nachvollziehbar. Den Antrag der Verwaltung wird somit zugestimmt. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands Ablehnung Begründung: Seit dem Geschäftsjahr 2016 sank das Konzernergebnis kontinuierlich. Im abgelaufenen Geschäftsjahr betrug dieses 16,6 Millionen Euro, was eine Umsatzrendite von 0,5 Prozent entspricht. Gleiches Bild zeigt sich bei der Betrachtung von EBIT und EBITDA. Auch das Wachstum auf dem chinesischen Markt, den Zukunftsmarkt der Roboter Industrie, blieb unter den Erwartungen. Unter diesen Voraussetzungen wird die SdK die Entlastung des Vorstandes verweigern. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats Ablehnung Begründung: Da die negative Geschäftsentwicklung schon ab dem Jahr 2016 begann und nicht nur operative Gründe hat, so ist der Aufsichtsrat diesbezüglich großenteils mitverantwortlich. Es wurden zwar Plenarsitzungen angehalten und Ausschüsse gebildet, jedoch müssen diese Maßnahmen auch Früchte tragen. Die SdK wird dem Aufsichtsrat für das Jahr 2018 die Entlastung verweigern. TOP 5 Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden Genehmigten Kapitals 2015 sowie die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2019 mit der Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss und entsprechende Satzungsänderungen Ablehnung Begründung: Der Antrag der Verwaltung wird von der SdK abgelehnt. Zwar ist das vorgeschlagene Genehmigte Kapital deutlich niedriger als das Genehmigte Kapital 2015, jedoch überschreitet dieser die von der SdK geforderte Grenze von 25 Prozent der Grundkapitals. TOP 6 Beschlussfassungen über die Aufhebung des bestehenden Bedingten Kapitals 2010, über die Aufhebung des bestehenden Bedingten Kapitals 2013 und über die Aufhebung des bestehenden Bedingten Kapitals 2014 sowie Beschlussfassung über die Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und/oder Wandelanleihen, Gewinnschuldverschreibungen sowie Genussrechten (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) und zum Ausschluss des Bezugsrechts nebst gleichzeitiger Schaffung eines neuen Bedingten Kapitals 2019 und entsprechenden Satzungsänderungen Ablehnung Begründung: Die Ausgabe von Options- und/oder Wandelanleihen erscheint zurzeit nicht vorteilhaft. Diese Maßnahme soll die Zinskosten im Vergleich zu Krediten senken. In der Niedrigzinsphase, in der wir uns gegenwärtig befinden, sind Kredite jedoch historisch betrachtet schon kostengünstig. Auch der zurzeit im Verhältnis gesehen niedrige Aktienkurs spricht nicht für die Ausgabe von Options- und/oder Wandelanleihen. Der Antrag wird somit von der SdK abgelehnt. TOP 7 Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien, auch unter Ausschluss eines Andienungs- und Bezugsrechts; Ermächtigung zur Einziehung erworbener eigener Aktien, auch mit Kapitalherabsetzung Ablehnung Begründung: Im Anbetracht der prekären Cashflow-Situation, in der sich KUKA zurzeit befindet, erscheint der Erwerb eigener Aktien unangebracht, Des Weiteren soll auf der HV schon über die Schaffung eines neuen Genehmigten bzw. Bedingten Kapital abgestimmt werden. Die SdK wird den Antrag der Verwaltung somit ablehnen. TOP 8 Beschlussfassung über Satzungsänderung Zustimmung Begründung: Gegen die Anpassung der Satzung liegen keine Einwendungen vor. TOP 9 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019 sowie, für den Fall einer prüferischen Durchsicht, des Prüfers für den verkürzten Abschluss und den Zwischenlagebericht für das erste Halbjahr des Geschäftsjahres 2019 Ablehnung Begründung: KPMG erfüllt sowohl die fachlichen, als auf die personellen Erfordernisse, um ein global agierendes Unternehmen wie KUKA zu prüfen. Die SdK fordert darüber hinaus, dass die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und nicht allein das Prüfungsteam maximal alle zehn Jahre gewechselt wird. Dies soll das Risiko von zu großer Vertrautheit und somit auch der Betriebsblindheit minimieren. Da KMPG die KUKA AG seit mehr als 10 Jahre prüft, wird der Antrag der Verwaltung abgelehnt. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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