TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Hamburger Hafen und Logistik Aktiengesellschaft und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2018, des zusammengefassten Lageberichts für die Hamburger Hafen und Logistik Aktiengesellschaft und den Konzern, des Berichts des Aufsichtsrats, des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns sowie des erläuternden Berichts zu den Angaben gemäß § 289a Abs. 1 und § 315a Abs. 1 HGB Keine Abstimmung erforderlich TOP 2 Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2018 Zustimmung Begründung: Es wird eine Dividendenzahlung von € 0,80 und damit mehr als 19 % Erhöhung vorgeschlagen. TOP 3 Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018 Zustimmung Begründung: Die vorgelegten Zahlen sind überzeugend. Eine erhebliche Steigerung von Umsatz und Überschuss. Die internationale Expansion hat damit erfolgreich begonnen. TOP 4 Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 Zustimmung Begründung: Entsprechend dem Bericht des Aufsichtsrates ist dieser seiner Verpflichtung zur Beratung und Kontrolle nachgekommen. TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers, des Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten Zustimmung Begründung: Die Wahl von PricewaterhouseCoopers GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, wird unterstützt. Gründe, die gegen die Wahl sprechen, sind nicht erkennbar. TOP 6 Nachwahl eines Aufsichtsratsmitglieds Zustimmung Begründung: Dem Vorschlag, Herrn Prof. Dr. Schwenker zu wählen, ist zuzustimmen. TOP 7Satzungsänderungen Zustimmung Begründung: Die Anpassung der Satzung erfolgt hauptsächlich zur Modernisierung und Flexibilisierung des Unternehmensgegenstandes. Weitere Änderungen erfolgen zur „zeitgemäßen“ Aktualisierung. TOP 8 Schaffung einer neuen Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen mit der Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses der A-Aktionäre und Bezugsrechtsausschluss der S-Aktionäre, Schaffung eines neuen Bedingten Kapitals 2019, Aufhebung des bestehenden Bedingten Kapitals 2016 sowie entsprechende Satzungsänderungen Ablehnung Begründung: Es besteht bereits ein genehmigtes Kapital für eine Kapitalmaßnahme von 50 % des Kapitals. Dies übersteigt bereits die Grenze von 25 %, bei der die SdK noch die Zustimmung erteilte. Auch wenn die SdK die Ausgabe von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen für sinnvoll erachtet, ist der Rahmen bereits beim genehmigten Kapital deutlich überschritten. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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