TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 30. September 2018 sowie der Lageberichte für die Carl Zeiss Meditec AG und den Konzern für das Geschäftsjahr 1. Oktober 2017 bis 30. September 2018, jeweils mit dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315 a Abs. 1 HGB, des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns und des Berichts des Aufsichtsrats Keine Abstimmung erforderlich TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2017/18 Ablehnung Begründung: Zwar liegt die Dividende bezogen auf den Jahresgewinn in einem vertretbaren Rahmen. Der Bestand an ungenutzter Liquidität hat sich aber weiter erhöht und wird sich trotz dieser Ausschüttung weiter erhöhen. Die Mittel liegen quasi zinslos im Konzern Treasury des Hauptaktionärs herum. Die Aktionäre könnten sie rentierlicher einsetzen. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017/18 Zustimmung Begründung: Der Vorstand hat wieder ein sehr gutes Ergebnis erwirtschaftet. Allerdings ist er für das Horten liquider Mittel mitverantwortlich. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017/18 Zustimmung Begründung: Der Aufsichtsrat hat ausweislich seines Berichts den Vorstand ausreichend überwacht. Allerdings ist auch der Aufsichtsrat für das Horten liquider Mittel mitverantwortlich. TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018/19 Zustimmung Begründung: Es spricht nichts gegen die Wahl von Ernst & Young. TOP 6 Beschlussfassung über die Änderung von § 11 Abs. 1 der Satzung (Zusammensetzung des Aufsichtsrats) Zustimmung Begründung: Angesichts des Wachstums der Gesellschaft erscheint eine Vergrößerung des Aufsichtsrats vertretbar. TOP 7 Beschlussfassung über die Änderung von § 19 Abs. 3 der Satzung (Vergütung des Aufsichtsrates) Zustimmung Begründung: Hier geht es um die Einführung eines Sitzungsgelds, das in vertretbarer Höhe vorgesehen ist. TOP 8 Beschlussfassung über die Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds Ablehnung Begründung: Der Kandidat Dr. Christian Müller mag zwar fachlich geeignet sein. Er war aber bis 30.9.2018 selbst Finanzvorstand der Carl Zeiss Meditec AG. Nur 6 Monate „Cooling off“-Periode sind nicht ausreichend. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
|