TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Viscom AG und des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2018 sowie der Lageberichte der Viscom AG und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2018, des Berichts des Aufsichtsrats, des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den übernahmerechtlichen Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315aAbs. 1 HGB Keine Abstimmung erforderlich TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Abstimmungsverhalten: Ja Begründung: Die Aktionäre erhalten 51% des von 1,02 €/Aktie auf 0,88 €/Aktie verringerten Ergebnisses. Das entspricht der erklärten Dividendenpolitik der Viscom mindestens 50% des Ergebnisses auszuschütten. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr2018 Abstimmungsverhalten: Ja Begründung: Der umgebildete Vorstand hat die profitable Strategie erfolgreich fortgeführt. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 Abstimmungsverhalten: Ja Begründung: Der Aufsichtsrat hat seine Kontroll- und Beratungsaufgaben ausweislich seines ausführlichen Berichts erfüllt. TOP 5 Beschlussfassung über die Bestellung des Abschluss- und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019 Abstimmungsverhalten: Ja Begründung: Es spricht nichts gegen die erneute Bestellung von PricewaterhouseCoopers. TOP 6 Beschlussfassung über Neuwahlen zum Aufsichtsrat Abstimmungsverhalten: Enthaltung Begründung: Zustimmung: Frau Prof. Michèle Morner Der Wiederwahl von Frau Prof. Dr. Morner stimmen wir zu. Sie ist zweifellos qualifiziert, unabhängig und hat nicht zu viele Mandate. Zustimmung: Volker Pape. Obwohl die Cooling Off Peride von 3 Jahren des bisherigen Vorstands der Viscom AG noch nicht abgelaufen ist wählen wir den Gründer und Mehrheitseigner mit. Zustimmung: Prof Dr.-Ing. Ludger Overmeyer Prof Dr.-Ing. Overmeyer ist qualifiziert und bringt den Kontakt zur Forschung in das Unternehmen ein. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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