TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2018 nebst den Lageberichten der Gesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2018 (jeweils einschließlich der jeweiligen Erläuterungen zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1 und 315a Abs. 1 HGB für das Geschäftsjahr 2018) sowie des Berichtes des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 Keine Abstimmung erforderlich TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Abstimmungsverhalten: Ja Begründung: Der Beschlussvorschlag sieht die Ausschüttung einer Dividende von 0,27 € vor, was bei einem Gewinn je Stammaktie von 0,73 € einer Ausschüttungsquote von ca. 37% entspricht. Die SdK fordert grundsätzlich von reifen Firmen eine Ausschüttungsquote von 40-60% des Konzernjahresüberschusses. Aufgrund des relativ hohen Investitionsbedarfs kann der Ausschüttung auf diesem Niveau dennoch zugestimmt wird. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung von Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018 Abstimmungsverhalten: Ja Begründung: Das letzte Geschäftsjahr verlief erfolgreich, da der Umsatz um 1,8% auf 1,23 Mrd. Euro und das Konzernergebnis sogar überproportional um 40% auf 51,2 Mio. Euro gesteigert werden konnte. Auch sonst erscheint das Unternehmen solide aufgestellt. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 Abstimmungsverhalten: Ja Begründung: Ausweislich des AR-Berichts ist Aufsichtsrat seinen Pflichten zur Überwachung, Kontrolle und Beratung des Vorstands nachgekommen. TOP 5 Beschlussfassung über die Nachwahl zum Aufsichtsrat Abstimmungsverhalten: Ja Begründung: Gegen den vorgeschlagenen Kandidaten bestehen im Hinblick auf seine fachliche Qualifikation und seine zeitliche Verfügbarkeit keine Einwendungen. TOP 6 Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019 Abstimmungsverhalten: Nein Begründung: Die vorgeschlagene Gesellschaft, PWC, prüft den Konzern bereits seit mehr als 10 Jahren. Schon allein deshalb sollte ein Wechsel erfolgen. Zwar hat sich das Gesamthonorar des Abschlussprüfers gegenüber dem Vorjahr reduziert; mit 1,38 Mio. Euro liegt es aber immer noch zu hoch. Darüber hinaus liegen die prüfungsfremden Nebenleistungen in Relation zum Abschlussprüfungshonorar bei 35,69%. Die Sdk fordert einen Wechsel der AP-Gesellschaft nach spätestens zehn Jahren und eine weitgehende Trennung von Prüfungs- und Beratungsleistungen, um die Unabhängigkeit der Abschlussprüfung zu gewährleisten. Daher ist dem vorliegenden Beschlussvorschlag die Zustimmung zu versagen. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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