TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Mai 2017 bis 30. April 2018 mit dem Bericht des Aufsichtsrats Keine Abstimmung erforderlich TOP 2 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr vom 1. Mai 2017 bis 30. April 2018 Zustimmung Begründung: Die neuen Vorstände Mertmann und Martens haben die operative Neuausrichtung der Gesellschaft eingeleitet und vorangetrieben. Diese scheint auch erfolgreich zu sein; jedenfalls weist das (aufgrund des Delistings leider) dürftige Zahlenmaterial immerhin einen Jahresüberschuss von 150 T € aus nach dem Rekordminus des Vorjahres von fast 4 Mio. €. Da beide Vorstände erst nach dem Delisting in die Gesellschaft eintraten, kann ihnen insoweit kein Vorwurf gemacht werden. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr vom 1. Mai 2017 bis 30. April 2018 Ablehnung Begründung: Der vor 3 Jahren erfolgte Delistingbeschluss kam laut damaligem Geschäftsbericht "mit einstimmiger Zustimmung des Aufsichtsrates" zustande. De facto wurde er sogar vom AR - Vorsitzendem und Mehrheitsaktionär Albrecht aktiv betrieben. Angesichts dessen kann der AR auch im aktuellen Geschäftsjahr nicht entlastet werden. Die hartnäckige Weiterbestellung des "ewigen" Abschlussprüfers ist ein weiterer Ablehnungsgrund ebenso wie die widersprüchliche Vorgehensweise des (sonst guten) stellvertretenden AR - Vorsitzenden Bonz in Bezug auf die mögliche Vertagung der Entlastung des früheren Vorstands Koch. TOP 4 Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr vom 1. Mai 2018 bis 30. April 2019 Ablehnung Begründung: Der vorgeschlagene AP nbs Partner GmbH ist aus dem bisherigen AP Nörenberg & Schröder hervorgegangen. Dieser prüft das Unternehmen bereits seit dem Börsengang Anfang 2008. Ein von der SdK seit Jahren geforderter Wechsel nicht nur des Prüfers, sondern auch des Prüfungsunternehmens ist daher mehr als überfällig. Falls in der HV allerdings eine klare Zusage für einen AP-Wechsel im kommenden Jahr gemacht werden sollte, würde die jetzige Wahl ausnahmsweise mitgetragen, um dem Unternehmen in seiner aktuellen Lage wenigstens in diesem Bereich Kontinuität zu geben. TOP 5 Wahlen zum Aufsichtsrat Ablehnung / Enthaltung Begründung: Die Wiederwahl des Firmengründers Albrecht wird abgelehnt. Er hat in den letzten Jahren (teilweise spontan in der HV) zahlreiche Entscheidungen getroffen wie z.B. Nichtentlastung und anschließende Entlassung von Vorständen, die ein kontinuierliches Arbeiten der Organe der Gesellschaft mindestens erheblich erschwerten, wenn nicht gar verhinderten. Dies lässt es geraten erscheinen, sich aus dem AR zurückzuziehen trotz der Würdigung seiner erheblichen Verdienste, vor allem finanziellen Leistungen für das Unternehmen. Angesichts seiner deutlichen Stimmenmehrheit ist sein Einfluss auf das Unternehmen auch "von außen" weiterhin sichergestellt. Die übrigen AR-Mitglieder müssen sich zwar den Delisting - Beschluss mit vorwerfen lassen. Andererseits ist ihre fachliche Expertise und (im Rahmen der vorliegenden Machtverhältnisse) auch ihre Unabhängigkeit zu bejahen. Eine gute Arbeit in einem künftig vom Hauptaktionär unabhängigeren AR kann erwartet werden. Angesichts dessen scheint "Enthaltung" angemessen. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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