TOP 1 Vorlage des vom Aufsichtsrat gebilligten Jahresabschlusses und Konzernabschlusses, jeweils zum 31. Dezember 2018, und des zusammengefassten Lageberichts für die Gesellschaft und den Konzern jeweils mit dem erläuternden Bericht der persönlich haftenden Gesellschafterin nach § 176 Abs. 1 Satz 1 AktG zu den Angaben nach § 289a Abs. 1 HGB und § 315a Abs. 1 HGB im Lagebericht und dem Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 Keine Abstimmung erforderlich TOP 2 Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses der CTS Eventim AG & Co. KGaA für das Geschäftsjahr 2018 Zustimmung Begründung: Der von der KPMG erstellte Jahresabschluss wurde vom Aufsichtsrat geprüft und gebilligt. TOP 3 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Zustimmung Begründung: Es sollen vom Bilanzgewinn von 1,23€ pro Aktie 0,62€ ausgeschüttet werden. Dies entspricht einer Ausschüttungsquote von ca. 51% und entspricht somit den Richtlinien der SdK (40-60% Ausschüttungsquote). TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der persönlich haftenden Gesellschafterin für das Geschäftsjahr 2018 Zustimmung Begründung: Das Management war wieder erfolgreich tätig. Die wichtigen Kennzahlen konnten erneut gesteigert werden: Umsatzerlöse +8,2%, Ebit +8,7%, Jahresüberschuss +8,9%. TOP 5 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 Zustimmung Begründung: Der Aufsichtsrat hat sich in der Berichtsperiode zu vier Präsenzsitzungen getroffen. Der AR hat den Abschlussbericht geprüft und gebilligt. Die Vorgaben nach §171 AktG wurden erfüllt. Insgesamt ist der Aufsichtsrat anscheinend seinen Pflichten in Bezug auf Beratung und Kontrolle des Managements nachgekommen. TOP 6 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019 Zustimmung Begründung: Die KPMG prüft seit 2017. Das Abschlusshonorar für 2018 betrug 513TEUR. Sonstige Leistungen wurden für 253TEUR erbracht. Dies war Beratungsaufwand bezgl. der Einführung der EU-DSGVO, welcher sich im laufenden Geschäftsjahr nicht wiederholen wird. Die Beratung hinsichtlich DSGVO ergab sich in Fortführung der Tätigkeit des Mandats-Vorgängers E&Y. Die prüfungsfremden Leistungen sollen lt. SdK-Richtlinien zwar 25% des Prüfungshonorars nicht überschreiten um kommerzielle Abhängigkeiten des Prüfers zu vermeiden. Aufgrund der Einmaligkeit der Leistungen und des vor kurzem erfolgten Wechsels des Prüfers kann aber eine Ausnahme gemacht werden. TOP 7 Änderung von § 11 Abs. 1 der Satzung (Zahl der Aufsichtsratsmitglieder) Zustimmung Begründung: Die mögliche Reduzierung der Anzahl der Mitglieder des AR ergibt sich aus dem Wechsel des Börsen-Index. Die CTS Eventim ist nicht mehr Teil des M-DAX. TOP 8 Neuwahl von Aufsichtsratsmitgliedern Zustimmung Begründung: Herr Dr. Kundrun und Herr Justinus Spee sind von Ihrer Qualifikation und branchenspezifischen Berufserfahrung geeignet, weiterhin ihre Mandate als AR-Mitglieder auszuüben. Frau Thümmel repräsentiert den Hauptaktionär im AR. Bei Herrn Spee ist nachzufragen, wie er aufgrund seiner weiteren sechs Mandate in vergleichbaren Positionen zeitlich in der Lage ist, sein Mandat bei der CTS Eventim voll umfänglich auszufüllen. Kann Herr Spee dies nicht plausibel darlegen, so wird die SdK die Wahl von Herrn Spee nicht unterstützen. TOP 9 Aufhebung des bisherigen und Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals Zustimmung Begründung: Das beantragte genehmigte Kapital entspricht 20% vom Grundkapital, bei Ausschluss des Bezugsrecht 10%. Dies entspricht den Richtlinien der SdK für Kapitalvorratsbeschlüsse von maximal 25% bzw. 10%. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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