Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 22.05.2019



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TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2018, des zusammengefassten Lageberichts für die Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft und den Konzern einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289a Abs. 1 und § 315a Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2018

 

Zustimmung

 

Begründung: Es wird vorgeschlagen, eine Dividende in Höhe von 28 Cent zu zahlen (Vorjahr 22 Cent). Das entspricht 51% des Konzernergebnisses (Vorjahr 81%) Die Dividende liegt damit in der Mitte des SdK Zielkorridors von 40% – 60%.

 

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Vorstand führt das Unternehmen erfolgreich in einem wettbewerbsintensiven Markt.

 

 

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Aufsichtsrat hat seine Kontroll- und Beratungsfunktion erfüllt. Dies ist dem ausführlichen Bericht des Aufsichtsrats zu entnehmen.

 

 

TOP 5 Wahl des Jahres- und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019, des Prüfers für eine etwaige prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts im Geschäftsjahr 2019 sowie des Prüfers für eine etwaige prüferische Durchsicht zusätzlicher unterjähriger Finanzinformationen

 

Zustimmung

 

Begründung: Es spricht nichts gegen die Wiederwahl des Wirtschaftsprüfers, zumal er im Jahr 2018 neben der Abschlussprüfung keine weiteren Dienstleistungen für die Gesellschaft erbracht hat.

 

 

TOP 6 Wahlen zum Aufsichtsrat

 

Enthaltung

Begründung:

 

1. Zustimmung für Uwe Bergheim

 

2. Enthaltung für Hendrik H. von der Lof und Daniel M.G. von Vlaardingen Warum soll der Aufsichtsrat zur Hälfte von dem Großaktionär gestellt werden, der ca. 10% hält . In der Hauptversammlung wird hinterfragt, ob der Nominierungsausschuss nach anderen Kandidaten gesucht hat?

 

3. Ablehnung von Frank Schübel. Herr Schübel ist direkt vom Vorstand der Berentzen in den Aufsichtsrat gewechselt. Dies lehnt die SdK grundsätzlich ab und fordert eine Cooling Off Periode von mindestens 3 Jahre. Die ist noch nicht abgelaufen. Wenn die Kenntnisse von Herrn Schübel für die Berentzen-Gruppe unbedingt erforderlich sind, kann dies mit einem Beratervertrag sichergestellt werden.

 

 

TOP 7 Beschlussfassung über eine Änderung von § 19 der Satzung

 

Ablehnung

 

Begründung: Die Position des Aufsichtsrats gegenüber den Aktionären auf der Hauptversammlung wird durch die vorgeschlagene Neuregelung gestärkt. Angesichts der bestehenden AR-Besetzung, die Monolith stellt die Hälfte aller AR-Mandate, wird diese Neuregelung abgelehnt.

 

 

TOP 8 Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2019 gegen Bar- und/oder Sacheinlagen mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts und die entsprechende Änderung von § 4 Abs. 4 der Satzung

 

Ablehnung

 

Begründung: Mit diesem Beschluss wird der Gesellschaft eine Kapitalerhöhung um bis zu 40% durch gemeinsamen Beschluss von Vorstand und Aufsichtsrat ermöglicht, ohne das dazu ein Hauptversammlungsbeschluss erfolgen muss. Das überschreitet die Höchstgrenze der SdK von 25% bei weitem.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 



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