Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 21.05.2019



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TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2018, des Lageberichts (einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289a Abs. 1 HGB) und des Konzernlageberichts (einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 315a Abs. 1 HGB) sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2018

 

Abstimmungsverhalten: Ja

Begründung: Der Beschlussvorschlag sieht vor, den Bilanzgewinn in Abhängigkeit von der Ersteigerung von 5G-Lizenzen zu verwenden, wobei für den Fall der Ersteigerung eine Kappung der Dividende auf 0,05 Cent je Aktie vorgesehen ist. Diese aktienrechtliche Mindestdividende stellt einen immensen Eingriff in die bisherige Dividendenpolitik der Gruppe dar, der nur unter der Prämisse zugestimmt werden kann, dass die mit der Rolle als vierter Netzbetreiber verbundenen Chancen und Risiken auf der Hauptversammlung transparent dargelegt werden. Andernfalls wird die SdK gegen diesen Beschlussvorschlag stimmen.

 

 

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018

 

Abstimmungsverhalten: Ja

Begründung: Aus den vorliegenden Zahlen zu Umsatz, EBITDA und Kundenverträgen kann abgeleitet werden, dass der Vorstand seinen Verpflichtungen in einem wettbewerbsintensiven Marktumfeld nachgekommen ist.

 

 

 

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018

 

Abstimmungsverhalten: Ja

Begründung: Ausweislich des AR-Berichts ist der Aufsichtsrat seinen Pflichten zur Beratung und Kontrolle des Vorstands nachgekommen.

 

 

 

TOP 5 Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019 sowie, für den Fall einer prüferischen Durchsicht, des Prüfers für unterjährige Finanzberichte für das Geschäftsjahr 2019 sowie für das erste Quartal des Geschäftsjahrs 2020

 

Abstimmungsverhalten: Ja

Begründung: Die Honorare für Steuerberatung betrugen im Jahr 2018 153.000 €. Diese entsprechen ca. 21% der reinen Prüfungshonorare. Die SdK ist bereit, ein Verhältnis von Beratungs- und Prüfungshonoraren von bis zu 25% zu akzeptieren, weshalb dem Vorschlag gerade noch die Zustimmung erteilt werden kann, obwohl grundsätzlich eine striktere Trennung von Prüfungs- und Beratungsleistungen zu fordern ist.

 

 

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 

 



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