TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Telefónica Deutschland Holding AG und des gebilligten Konzernabschlusses nebst zusammengefasstem Lagebericht, jeweils zum 31. Dezember 2018, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach§§ 289a Absatz 1, 315a Absatz 1 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats jeweils für das Geschäftsjahr 2018 Keine Abstimmung erforderlich TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Zustimmung Begründung: Trotz eines erneuten Verlustes im Geschäftsjahr 2018 in Höhe von 230 Mio. Euro kann der Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 27 Cent je Aktie zugestimmt werden. Der operative Cashflow lag mit 1,7 Mrd. Euro deutlich über der Ausschüttungssumme und auch die zukünftige Entwicklung des Cashflows dürfte positiv ausfallen, da die Strategie, die Umsätze mit zunehmender Datennutzung der Kunden zu steigern, aufzugehen scheint. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands Zustimmung Begründung: Telefonica Deutschland hat sich im abgelaufenen Geschäftsjahr in einem schwierigem Marktumfeld wacker behauptet. Generell scheint die Strategie aufzugehen. Aufgrund der veränderten Markbedingungen durch den Eintritt von 1&1 Drillisch als Netzbetreiber muss der Vorstand jedoch einen Weg in eine Zukunft ohne die Kooperation mit 1&1 Drliisch aufzeigen. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats Zustimmung Begründung: In insgesamt fünf Sitzungen hat der Aufsichtsrat den Vorstand bei der Geschäftsführung überwacht und stand diesem auch beratend zur Seite. Es gibt keinen erkennbaren Grund, dem Gremium oder einzelnen Mitgliedern die Entlastung zu verweigern. TOP 5 Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019 sowie des Prüfers zur etwaigen prüferischen Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts für das erste Halbjahr des Geschäftsjahres 2019 und etwaiger sonstiger unterjähriger Finanzinformationen Zustimmung Begründung: PwC zählt zu den renommiertesten und größten Wirtschaftsprüfungsgesellschaften weltweit. Diese sind hervorragend geeignet, um die Abschlussprüfung eines Konzerns wie der Telefonica Deutschland vornehmen zu können. TOP 6 Wahlen zum Aufsichtsrat Ablehnung Begründung: Der Aufsichtsrat ist fast vollständig mit Konzerninternen Mitgliedern der Telefonica-Gruppe besetzt. Ausschließlich Frau Ashford gehört nicht der Gruppe an und kann als wirklich unabhängig angesehen werden. Aber sogar diese war zum Zeitpunkt der Wahl in der Telefonica-Gruppe tätig. Ein Aufsichtsrat muss mit externen Fachleuten besetzt werden, die das Wohl der Telefonica Deutschland und der Besonderheiten des deutschen Marktes im Auge haben, und nicht den Konzernblick einnehmen. Sollte dies so vom Hauptaktionär gewünscht sein, so sollte dieser einen Beherrschungsvertrag anstreben. TOP 7 Beschlussfassung über die Aufhebung des Bedingten Kapitals 2014/I, über die Erteilung einer neuen Ermächtigung zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen und anderen Instrumentenmit Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss sowie über die Schaffung eines neuen Bedingten Kapitals 2019/I nebst entsprechenden Satzungsänderungen Ablehnung Begründung: Der Vorstand verfügt bereits über umfangreiche Kapitalvorratsbeschlüsse (Genehmigtes Kapital 2016/1), die eine potentielle Verwässerung von bis zu 50 % des ausstehenden Grundkapitals ermöglicht. Ein weitergehender Vorratskapitalbeschluss in Form eines bedingten Kapitals erscheint wirtschftalich nicht sinnvoll zu sein und erscheint vor diesem Hintergrund unnötig. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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